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Fehlerhafte EC-Karten: Einzelhandel fordert von den Banken Entschädigung

Verärgerte Kunden und Umsatzeinbußen: Der Einzelhandel will Entschädigung. Insgesamt sei jeder fünfte der eine Million EC-Karten-Terminals in den Geschäften betroffen.

Der deutsche Einzelhandel fordert von den Banken Schadenersatz für Umsatzeinbußen durch die fehlerhaften Giro- und Kreditkarten. "Wir haben verärgerte Kunden und verloren gegangene Einnahmen, wofür wir schlicht nichts können", sagte Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels (HDE). Insgesamt sei jeder fünfte der eine Million EC-Karten-Bezahlterminals in den Geschäften betroffen. Nicht jeder Kunde habe genügend Bargeld in der Tasche, einige ließen die Ware dann im Laden. Der genaue Schaden für die Händler sei noch nicht bezifferbar. "Wir hoffen, dass die Sache bis spätestens Montag ausgeräumt ist", sagte Genth.

Deutsche Banken und Sparkassen haben eingeräumt, dass seit dem Jahreswechsel bei bis zu 30 Millionen Karten an der Kasse und beim Geldabheben Probleme auftreten. Grund ist nach Angaben des Dachverbands der Branche, dem Zentralen Kreditausschuss, ein Softwarefehler bei den Sicherheits-Chips der Karten, der sich zum Jahreswechsel 2010 gezeigt hat. Die Banken prüfen ihrerseits Regressforderungen gegen den französischen Plastikkartenhersteller Gemalto, der die Verantwortung für die Fehler übernommen hat.

Der Einzelhandel fordert seit Jahren eine Ausfallgarantie und Schadenersatzregelungen für den Einsatz von EC-Karten. Die Banken sperren sich. Bereits 2005 war es mitten im Weihnachtsgeschäft laut HDE wegen fehlerhafter Karten zu einem Ausfall vieler Terminals gekommen. "Wir zahlen jährlich einen dreistelligen Millionenbetrag an Gebühren an die Banken für die Nutzung der EC-Karten – da sind solche Pannen sehr, sehr ärgerlich", sagte Genth. Die Geschäfte müssen bei der Kartenzahlung 0,3 Prozent des Umsatzes an das jeweilige Finanzinstitut zahlen. Hinzu kommen Transaktionskosten in unterschiedlicher Höhe.

Als Notfall-Lösung empfiehlt der HDE seinen Mitgliedsunternehmen den Rückgriff auf das elektronische Lastschriftverfahren. Bei dieser traditionellen Zahlweise werden nur die Kontodaten der Karte gelesen. Statt mit der Geheimnummer muss der Kunde mit seiner Unterschrift den Kauf bestätigen, wie bei der klassischen Einzugsermächtigung. Die Händler müssen hierfür zwar keine Gebühren zahlen. Nachteil ist aber, dass es keine Zahlungsgarantie der Bank gibt. Der Händler steht also im Falle eines nicht gedeckten Kontos selbst in der Pflicht. Die Zahl der Betrugsfälle sei bei beiden Verfahren gleich hoch, sagte Genth. "Die Kartenpanne zeigt aber, dass das Lastschriftverfahren technisch eindeutig der sicherere Weg ist."

Einige Einzelhändler bügeln den Kartenfehler mit einem Trick aus: Da die Probleme beim Sicherheitschip auftreten und nicht beim Magnetstreifen, überkleben sie den Chip mit Klebeband. Dadurch greifen manche Bezahl-Terminals automatisch auf den Magnetstreifen zurück, bei dem keine Probleme auftreten. "So haben wir zwar ein paar Euro Kosten für Klebestreifen, aber keinen Ärger mit den Kunden", sagt ein Lebensmittelhändler in Frankfurt.

Quelle: ZEIT ONLINE, reuters

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