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Wirtschaft: Ferien mit teurer Überraschung

Für Karola und Hans Meyer hatte der Griff in die Lostrommel auf der Strandpromenade von Puerto de la Crus auf Teneriffa ungeahnte Folgen.Den Hauptgewinn hatten sie gezogen: eine einwöchige Urlaubsreise.

Für Karola und Hans Meyer hatte der Griff in die Lostrommel auf der Strandpromenade von Puerto de la Crus auf Teneriffa ungeahnte Folgen.Den Hauptgewinn hatten sie gezogen: eine einwöchige Urlaubsreise.Die Freude war groß.Daß das Gewinnlos in einer nahegelegenen Ferienanlage noch auf ihren Namen umgeschrieben werden sollte, machte die Meyers nicht mißtrauisch.Warum auch? Der Gewinnspiel-Animateur, der sich als Mitarbeiter von Neckermann-Reisen ausgab, lud in das bereitstehende Taxi ein.Nach einem Rundgang durch die Ferienanlage gab es Drinks soviel sie wollten - auf Kosten des Hauses.Nette Menschen sorgten sich um das Wohl des Ehepaares und hatten doch nur eines im Sinn - ihre Unterschrift unter einen Vertrag, der ihnen das Recht einräume, einmal im Jahr für einige Wochen in dieser Clubanlage Ferien zu machen.

Vier Stunden "Gehirnwäsche" machten die Meyers mürbe.Zum Schluß zahlten sie rund ein Drittel des Kaufpreises von 19 000 DM an.Heute wissen Karola und Hans Meyer, daß die Lostrommel nur Hauptgewinne für die Timesharing-Drücker enthielten, die vermeintlichen Gewinner aber Nieten zogen.Das Wohnrecht ist viel zu teuer erkauft.Ein Pauschalurlaub käme viel billiger.Ob sie an dem auf Jahre festgelegten Termin Urlaub machen können, steht nicht fest.Eine Tauschbörse - sie vermittelt den Tausch von Terminen und Anlagen - würde zusätzliches Geld kosten.Und die Behauptung der Timesharing-Gauner, das Wohnrecht könne später mit Gewinn verkauft werden, entpuppte sich als Märchen.

"Die Kunden werden nach Strich und Faden abgezockt, die Provisionen liegen bei gut 50 Prozent des Preises, der an die Gesellschaft zu zahlen ist", sagt der Rechtsanwalt Werner Steuber, Vorstand der Deutschen und Schweizerischen Schutzgemeinschaft für Auslandsgrundbesitz.Manche Timesharer werden gleich ein zweites mal geschröpft.Unseriöse Vermittler versprechen, beim Kauf eines neuen Wohnrechts in einer anderen Anlage den Verkaufserlös des alten gutzuschreiben - gegen Gebühr.Auffällig oft mißlingt der Verkauf des alten Wohnrechts genauso wie die für diesen Fall versprochene Rückabwicklung des Vertrages.

Mit Gewinnspielen, Meinungsumfragen und auf Kennenlernparties werden auch in Deutschland Teilzeitwohnrechte verkauft.Allerdings stellen Marktbeobachter wie der Rostocker Verbraucherrechtsexperte Klaus Tonner fest, daß es allmählich zu einer Marktbereinigung kommt.Denn ein Timesharing-Vertrag an sich ist nicht unseriös, wenn sich der Anbieter an die Spielregeln des Gesetzes über die Veräußerung von Teilzeitnutzungsrechten an Wohngebäuden (TzWrG) hält.

Im Kern schreibt das Gesetz eine zehntägige Widerrufsfrist vor, vor deren Ablauf der Vermittler keine Anzahlung verlangen kann, und die Pflicht, Prospekt und Vertrag in der Sprache des Interessenten vorzulegen.Darüber hinaus muß der Prospekt Preis, Laufzeit des Wohnrechts, Gebäudebeschreibung, eventuell zu zahlende Steuern und mögliche Folgekosten enthalten.Befindet sich der Ferienkomplex im Bau, muß der Anbieter Baugenehmigung, Stand der Bauarbeiten und Umfang der Sicherheiten nachweisen.

Das Gesetz geht auf eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 1994 zurück.Aber ausgerechnet dort, wo unseriöse Time-Sharing-Firmen den größten Schaden verursachen, wurde die Richtlinie bisher nicht umgesetzt: in Spanien.Daß das deutsche TzWrG auch auf im Ausland abgeschlossene Verträge anwendbar ist, ist für Geprellte wie das Ehepaar Meyer nur ein schwacher Trost.Tobias Brönneke, Rechtsreferent der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände (AGV) warnt: "Anzahlungnen im Ausland sind schwer einklagbar." Timesharing-Firmen arbeiteten saisonal.Es sei schon schwierig, überhaupt ihre Adressen herauszubekommen."Recht haben und recht bekommen sind zweierlei." Wer bereits angezahlt hat, kann den Schaden begrenzen, indem er keine weiteren Zahlungen leistet."Die spanischen Anbieter bestehen bisher nicht auf der Zahlung des Restbetrages, wohlwissend, daß sie Schwierigkeiten hätten, ihre Außenstände in Deutschland einzuklagen", hat der AGV-Experte festgestellt.Doch soweit muß es nicht kommen.Brönnecke rät: "Niemals in der Urlaubsatmosphäre einen solchen Vertrag unterschreiben." Wer Timesharing-Firmen auf den Leim gegangen ist, sollte eine Verbraucherzentrale aufsuchen.

"Timesharing kann sich nur für den lohnen, der immer an den gleichen Platz in Urlaub fahren will", sagt Verbraucherrechtsexperte Tonner.Wer aber neben Kaufpreis und Nebenkosten noch Gebühren für einen Tausch-Pool bezahlen müsse, für den werde Timesharing zu teuer.

REINER REICHEL (HB)

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