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Wirtschaft: FINANZ-ABC: BOND-STRIPPING: Wer profitiert vom Stripping?

Zehn- und dreißigjährige Bundesanleihen können seit 1997 in ihre Bestandteile zerlegt werdenVON PETER HEINDaß der Bund zu Anfang eines jeden Jahres eine Bundesanleihe - im Börsenjargon Neujahrsanleihe genannt - auflegt, hat mittlerweile Tradition.Neu daran ist allerdings, daß die diesjährige Neujahrsanleihe erstmals stripping-fähig ist.

Zehn- und dreißigjährige Bundesanleihen können seit 1997 in ihre Bestandteile zerlegt werdenVON PETER HEINDaß der Bund zu Anfang eines jeden Jahres eine Bundesanleihe - im Börsenjargon Neujahrsanleihe genannt - auflegt, hat mittlerweile Tradition.Neu daran ist allerdings, daß die diesjährige Neujahrsanleihe erstmals stripping-fähig ist.Dabei mag der eine oder andere unweigerlich an Szenen aus dem Fernsehmehrteiler "Der König von St.Pauli" denken, der in diesen Wochen über den Bildschirm ging.Doch mit dem "Ablegen" hat das sogenannte Bond-stripping weniger zu tun - eher mit dem Abtrennen. Üblicherweise läuft es beim Kauf einer Bundesanleihe oder -obligation so: Der Anleger erhält ein- oder zweimal pro Jahr seine Zinsen ausbezahlt, und am Ende der Laufzeit bekommt er sein Kapital zurück.Beim Strippen hingegen werden Zins- und Kapitalansprüchen voneinander getrennt, indem die Anleihe in ihre Bestandteile zerlegt wird.Bei der Neujahrsanleihe zum Beispiel sind das die zinslose Schuldverschreibung - der sogenannten Mantel - und die zehn Zinskupons, die im sogenannten Bogen zusammengefaßt werden.Nach der Trennung kann fortan jeder Bestandteil einzeln an der Börse verkauft werden.Auf diese Weise wird jeder Kupon und die Schuldurkunde zu einer eigenständigen Nullkupon-Anleihe. Wer zum Beispiel lediglich den Mantel besitzt, erhält am Fälligkeitstermin den Nominalwert zurück - Zinszahlungen während der Laufzeit gibt es nicht, dazu müßte er auch die dazugehörigen Kupons besitzen.Selbstverständlich ist der Mantel ohne Kupons wesentlich weniger wert als mit Zinsscheinen.Die dreißigjährige Neujahrsanleihe würde auf Basis der aktuellen Rendite von 5,625 Prozent nach sofortiger Abtrennung der Zinsscheine mit einem Kurs von rund 17,30 Prozent notieren. Auch die Kupons werden kursmäßig auf den Gegenwartswert abgezinst.Eine Zinszahlung von 100 DM in einem Jahr wird beim derzeitigen Zinsniveau etwa mit 97 DM bezahlt.Der Preis des Mantels sowie aller Kupons zusammen ergeben wiederum den Ausgabekurs der Anleihe. Mit der Zulassung strip-fähiger Bundesanleihen im Sommer vergangenen Jahres haben sich die Bonner Schuldenmanager internationalen Gepflogenheiten angepaßt.In den USA gibt es Bond-Stripping bereits seit 20 Jahren, und auch bei unseren Nachbarn in Frankreich, den Niederlanden und Großbritannien wird gestrippt. Zum Stripping zugelassen sind zunächst nur bestimmte zehn- und dreißigjährige Bundesanleihen, wobei die Strips an der Frankfurter Börse notiert werden, was entsprechende Liquidität sichert. Die Trennung selbst kann dabei von jedermann vorgenommen werden.Allerdings bedarf es eines Nominalvolumens von mindestens 100 000 DM, damit der Anleger seiner Bank eine entsprechende Weisung erteilen kann.Beim Kauf der einmal getrennten Einzelteile über die Börse sind dann keine Mindestgrößen erforderlich. Warum ist das Bond-Stripping für Durchschnittsanleger interessant? Private Sparer können von der Trennung vor allem steuerlich profitieren.Im Gegensatz zu einer Anleihe mit jährlicher Zinszahlung, muß der Käufer bei einem Zerobond die Differenz zwischen Ankaufs- und Einlösungskurs in einer Summe versteuert werden - allerdings erst im Jahr der Fälligkeit.Dadurch kann er Zinserträge auf einen Zeitpunkt verschieben, an dem die Versteuerung für ihn günstiger ist, weil er wesentlich niedrigeren Steuersätzen unterliegt - beispielsweise, weil er sich dann im Ruhestand befindet oder von der geplanten Steuerrefom profitiert.Und eine Nullkupon-Anleihe mit besserer Bonität ist zumindest derzeit nicht zu bekommen.

PETER HEIN

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