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Wirtschaft: Finanzämter müssen nicht zahlen

Bundesfinanzhof hält Zinssteuer für verfassungskonform München (tmh/Tsp).Der Bundesfinanzhof (BFH) hält das seit 1993 in Deutschland geltende Gesetz zur Zinsbesteuerung prinzipiell für verfassungsgemäß.

Bundesfinanzhof hält Zinssteuer für verfassungskonform München (tmh/Tsp).Der Bundesfinanzhof (BFH) hält das seit 1993 in Deutschland geltende Gesetz zur Zinsbesteuerung prinzipiell für verfassungsgemäß.Das gab das oberste deutsche Steuergericht am Mittwoch in München bekannt.Die Richter hatten über eine Revision gegen ein Urteil des Münchner Finanzgerichts zum Zinsabschlagsgesetz aus dem Jahre 1995 zu entscheiden und sie als unbegründet abgewiesen.Die Begründungen will der Bundesfinanzhof frühestens in vier Wochen veröffentlichen.Gegen den Richterspruch des BFH bleibt auf dem Rechtsweg die Verfassungsbeschwerde.Die Bundesregierung wertete die Entscheidung als Erfolg ihrer Steuerpolitik."Unsere Auffassung war immer, daß die Zinsbesteuerung verfassungskonform ist," sagte ein Sprecher des Finanzministeriums. Zumindest für 1993 gebe es keine verfassungsrechtlichen Bedenken, hieß es in der vorläufigen Begründung.Diese Formulierung begrenze die Gültigkeit des Urteils aber nicht auf das Jahr 1993, ergänzte eine Gerichtssprecherin.Der Bundesfinanzhof sah sich mit zahlreichen Einsprüchen von Steuerzahlern konfrontiert, die fehlende Gleichmäßigkeit in der Zinsbesteuerung bemängelten.Viele der vom Gesetz betroffenen Sparer würden ihre Zahlungspflicht umgehen, indem sie ihr Geld im Ausland anlegen, hatten Antragsteller den Einspruch gegen ihre Steuerbescheide begründet.Diese Steuerhinterziehung werde nicht wirksam bekämpft.Angesichts des Bankgeheimnisses reichten vorhandene Kontrollmöglichkeiten nicht aus, um die Steuerflucht ins Ausland zu unterbinden.Damit fehle steuerliche Gleichbehandlung, was gegen das Grundgesetz verstoße. Gegen das Urteil des Bundesfinanzhofs unter dem Aktenzeichen VIII R 33/95 ist Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe möglich.Die Kläger wollen einen solchen Schritt prüfen."Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen," sagte Steueranwalt Jörg Weigell in München im Namen seiner Mandanten.Der Bundesfinanzhof sei offenbar der Meinung, daß sich die Praxis der Zinsbesteuerung seit 1993 grundlegend geändert habe und insbesonders die Steuerfahndung ihre Kontrollen erheblich verstärkt hätte.Mehrmals haben in den letzten Jahren Steuerfahnder unter großem Protest von Kreditinstituten in Bankfilialen Unterlagen beschlagnahmt, um gegen Steuerflucht ins Ausland zu ermitteln.Dabei ist es immer wieder zu Selbstanzeigen sündiger Steuerzahler gekommen. Das am 9.November 1992 beschlossene Gesetz stellt nach Angaben des Bundesfinanzministeriums über 80 Prozent zuvor steuerpflichtiger Sparer von der Besteuerung ihrer Zinseinkünfte frei.Seit Anfang 1993 sind Zinseinkünfte ab 6 100 DM für Alleinstehende und 12.200 DM für Verheiratete steuerpflichtig.Jüngste Bonner Steuerpläne sehen allerdings eine Halbierung der Freibeträge vor.Außerdem ist vorgesehen, den Zinsabschlag von 30 Prozent auf 25 Prozent zu senken.Die Neuregelung der Zinsbesteuerung geht auf eine Forderung des Bundesverfassungsgerichts nach schärferen Kontrollen bei der Besteuerung privater Zinseinkünfte zurück.Der Abschlag auf Zinsen und Kapitalerträge liegt bei 30 Prozent.Er wird von den Kreditinsituten direkt an die Finanzämter überwiesen.Das Bankgeheimnis wird dabei nicht angetastet.Banken und Sparkassen leiten lediglich von Kunden ausgefüllte Freistellungsaufräge an die Finanzämter weiter.1995 brachte die Zinsabschlagsteuer knapp 13 Mrd.DM ein.

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