zum Hauptinhalt

Finanzaufsicht: Banken müssen zahlen

Karlsruhe - Banken und Finanzdienstleister müssen auch in Zukunft eine jährliche Umlage für die Bankenaufsicht bezahlen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.

Karlsruhe - Banken und Finanzdienstleister müssen auch in Zukunft eine jährliche Umlage für die Bankenaufsicht bezahlen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Mindestumlage, aus der sich die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) finanziert, sei mit strengen Anforderungen des Grundgesetzes an solche „Sonderabgaben“ vereinbar. Die Umlage werde dazu eingesetzt, die Risiken, die von den beaufsichtigten Kreditinstituten und Wertpapierhändlern für den Finanzsektor ausgingen, möglichst gering zu halten, hieß es in dem am Dienstag veröffentlichten Beschluss. Zudem werde „das Vertrauen der Anleger in die Solidität und Lauterkeit dieser Unternehmen als notwendige Rahmenbedingung für einen funktionierenden Finanzmarkt“ gestärkt.

Damit wurde die Beschwerde eines Portfolioverwalters abgewiesen. Er musste für 2002 den damals geltenden Betrag von 250 Euro zahlen, für 2003 wurden 1250 Euro festgesetzt. Darin sah er eine Verletzung seiner Berufsfreiheit. Die Mindestumlage schwankt je nach Bilanzsumme zwischen 650 und 75 000 Euro. (Az: 2 BvR 852/07 Beschluss vom 16. September 2009). dpa

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false