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Alterssicherung: Singles sind Selbstversorger

Riester, Rürup oder private Vorsorge? Wie Alleinstehende für das Alter sparen können – und wie der Staat dabei hilft.

Gut elf Millionen Deutsche leben allein und ohne festen Partner – als Singles. Auch sie trifft später einmal die Rentenlücke, jene Kluft zwischen ausgezahlter Rente und dem notwendigen Auskommen als Ruheständler. Doch wer sich nicht um Pampers, Schulsachen und Klavierunterricht kümmern und keine Vorsorge für die Familie schultern muss, kann mehr für die eigene Altersvorsorge tun.

Dies ist auch nötig, wie ein Beispiel zeigt: Ein junger Mann, der 2004 Berufsleben und Rentenzahlung gestartet hat, kann nach 45 Beitragsjahren nur mit 39,9 Prozent seiner Bruttobezüge rechnen. Dabei schlägt zusätzlich die Inflation zu. Reichen heute 1000 Euro pro Monat, so müssten es nach Berechnungen von „Finanztest“ in 20 Jahren bei einer jährlichen Inflation von zwei Prozent 1486 Euro sein, um die gleiche Kaufkraft zu erzielen. Alle Jahrgänge, die ab 2040 in Rente gehen, werden außerdem ihr Alterseinkommen versteuern müssen. Die Beiträge zur Alterssicherung sind dafür steuerlich begünstigt, das heißt, sie können vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden. Ab 2025 kann ein Single maximal 20 000 Euro pro Jahr von der Steuerpflicht freistellen. Aktuell sind es 64 Prozent dieser Summe, ab 2008 dann 66 Prozent. Beim Fiskus anrechenbar sind aber nur Kosten für Leibrenten, die, so das Finanzministerium, „nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar sind“.

RÜRUP-RENTE

Dazu zählen neben den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung vor allem die Beiträge zur sogenannten Rürup- Rente. Da sich Singles meist nicht um Vererbbarkeiten angesparter Gelder an Partner oder Kinder kümmern müssen, eignet sich diese Leibrente gut für Alleinstehende, denn die angesparten Beiträge fließen im Todesfall komplett an das Versicherungskollektiv zurück. Abschließen können die Rürup-Rente nicht nur gesetzlich Versicherte, sondern auch Selbstständige. Das Geld wird frühestens ab dem 60. Lebensjahr lebenslang bezahlt, die Beiträge aktuell mit garantierten 2,25 Prozent verzinst. Wie die gesetzliche Rente ist auch die Rürup-Rente unpfändbar und damit sicher vor Hartz IV oder Insolvenz.

RIESTER-RENTE

Auch die Riester-Rente – wegen der Kinderzulagen eigentlich eher als Vorsorgemodell für Familien geschätzt – eignet sich für Singles. „Wer eine Riester-Rente abschließen kann, sollte diese Möglichkeit wahrnehmen“, rät Bernd Katzenbach vom Deutschen Institut für Altersvorsorge (DIA). Selbstständige sind allerdings nicht förderberechtigt, es sei denn, sie sind pflichtversichert (etwa die Mitgleider der Künstlersozialkasse). Alleinstehenden ohne Kindern steht zunächst die staatliche Grundzulage von aktuell 114 Euro (ab 2008: 154 Euro) jährlich zu. Voraussetzung ist, dass aktuell drei Prozent oder höchstens 1575 Euro pro Jahr (ab 2008 vier Prozent, maximal 2100 Euro) des Bruttoeinkommens in einen Riester-Sparvertrag gesteckt werden. Möglich sind Banksparverträge, Fondssparpläne oder Rentenversicherungen. Die Riester-Rente garantiert zumindest das angesparte Kapital samt Zuschüssen, kann ab 60 ausgezahlt werden, wird lebenslang bezahlt, muss jedoch versteuert werden. Vor allem Singles mit höherem Einkommen profitierten in der Ansparphase von steuerlichen Vorteilen. Ein Single mit 75 000 Euro Jahresgehalt muss 2008 jährlich 1946 Euro selbst einzahlen (2100 Euro minus 154 Euro Grundzulage), spart dabei aber 777 Euro Steuern.

PRIVATER SPARPLAN

Erheblich erschwert hat der Staat die bisher renditestärkste Form der Eigenvorsorge, den privaten Sparplan mit Hilfe von Aktien, Fonds oder Zertifikaten. Denn er muss einerseits aus versteuertem Geld gezahlt werden, unterliegt andererseits für Käufe ab 2009 der neuen Abgeltungsteuer von 25 Prozent. Wer monatlich beispielsweise 100 Euro fürs Alter zurücklegt, profitiert dabei zwar von hohen Zinseszinseffekten – muss aber im Alter den Staat daran teilhaben lassen. Auch während der Laufzeit greift der Fiskus auf Erträge zu. Nach 30 Jahren kann ein Sparer – geht man nach der Renditestatistik der vergangenen Jahre – mit deutschen Aktienfonds nach Kosten rund 216 000 Euro ansammeln. 46 000 Euro, also 25 Prozent des Ertrags von 180 000 Euro plus Solidaritätszuschlag, zweigt der Staat direkt ab. Weiterer Nachteil: Eine Renditegarantie gibt es, außer bei Garantiefonds, nicht.

VERSICHERUNGEN

Private Renten- und Lebensversicherungen bieten Mindestverzinsungen und lösen in der Sparphase keine Steuern auf Ertragsgutschriften aus. Für Singles gilt dabei: Wer niemanden über den eigenen Tod hinaus absichern muss und auch keinen Erben hat, kommt hier deutlich billiger weg. Denn Risikoschutz kostet Rendite. So bringen zum Beispiel 1975 geborenen Frauen 100 Euro monatlich in der „FondsRente“ der Deutschen Bank ohne Familienabsicherung eine garantierte monatliche Rente von 139,79 Euro oder einmalig 39 600 Euro, inklusive Überschüssen werden 413,86 Euro Rente oder eine Einmalzahlung von 98 079 Euro erwartet (nicht garantiert). Inklusive Familienabsicherung sind es nach 33 Beitragsjahren 401 Euro. Da die Leistungen der Versicherer extrem unterschiedlich sind, lohnt sich ein genauer Vergleich.

Der Vorteil: Das Geld kann auf einen Schlag ausgezahlt und muss nicht zwangsläufig – wie bei Rürup – verrentet werden. Bei Riester können höchstens 30 Prozent komplett ausgezahlt werden. Steuerlich gilt: Bei Versicherungen, die länger als zwölf Jahre laufen und nach dem 60. Lebensjahr ausgezahlt werden, müssen nur von der Hälfte der Erträge 25 Prozent Abgeltungsteuer abgeführt werden. Wird das Geld verrentet und dies ab 65, sind nur 18 Prozent der Rente steuerpflichtig.

Veronika Csizi

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