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Anleger-Frage: Abrechnungen regelmäßig prüfen

Peter Lischke von der Verbraucherzentrale Berlin antwortet.

Auf der Abrechnung für meine jüngste Wertpapier-Order lese ich, dass ich innerhalb von vier Wochen Einspruch gegen die Transaktionen erheben kann, anderenfalls gelten diese als von mir akzeptiert. Angesichts einer zweijährigen Gewährleistungsfrist für Verbraucher erscheint mir diese Frist extrem kurz. Was kann ich tun, wenn mir nach vier Wochen Fehler auffallen?

Die Frage ist durchaus von erheblichem Interesse, auch wenn hier unterschiedliche Rechte und Rechtsfolgen miteinander vermischt werden. Deswegen sei gleich an dieser Stelle ganz deutlich gesagt, dass die Banken mit dieser Fristenregelung in den allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht bevorzugt werden. Ziel der allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz generell ist es, einheitliche Rechtsgrundlagen für den täglichen Geschäftsverkehr zu schaffen. Sie schaffen Rechtssicherheit für alle Kunden. Dazu enthalten sie eine Vielzahl von vorformulierten Vertragsbedingungen.

Die Regelungen bezüglich der Einspruchsfristen bedingen sich aus der Schnelligkeit einer Vielzahl von Bankgeschäften. Sie legen aber vor allem eine Kontroll- und eine Rügepflicht fest. Beide Pflichten sind rechtlich nicht zu beanstanden. Strittig könnte höchstens sein, innerhalb welcher Frist die Prüfung durch den Verbraucher zu erfolgen hat. Hier hat die Rechtsprechung entschieden, dass vom Verbraucher keine tägliche Überprüfung zu erwarten ist, aber auch kein besonders langer Zeitraum notwendig ist. Eine Frist von vier Wochen ist also durchaus angemessen, zumal wenn eindeutig auf die Frist hingewiesen wird.

Generell davon zu unterscheiden sind die allgemeinen Verjährungsfristen etwa im Einkauf, auf die der Leser hinweist. Hier verjähren Ansprüche in der Tat erst zwei Jahren nach dem Kaufdatum, wenn die Kaufsache mit Mängeln behaftet ist. Auch Ansprüche aus Beratungsverschulden einer Bank unterliegen künftig den allgemeinen Verjährungsfristen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch und nicht mehr den Regelungen des Wertpapierhandelsgesetzes.

Die vierwöchige Einspruchsfrist verlangt von jedem Verbraucher, sich die entsprechenden Unterlagen, die er von seiner Bank erhält gründlich und zeitnah anzuschauen. Das liegt übrigens auch im Eigeninteresse jedes Verbrauchers. Die Kontoauszüge und Abrechnungen einer Bank sollten generell mindestens monatlich darauf geprüft werden, ob alle Abbuchungen ordnungsgemäß erfolgt sind. Sollte eine Abbuchung zu Unrecht erfolgt sein, besteht ein sechswöchiges uneingeschränktes Rückbuchungsrecht, entsprechend der allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Die Fristen sind aber keine generellen Ausschlussfristen, auch danach ist ein gerichtlicher Einspruch in vielen Fällen möglich. Hier bedarf es allerdings zunächst der Prüfung durch einen Rechtsanwalt, vorzugsweise eines entsprechenden Fachanwalts für Bank-und Kapitalanlagerecht.

– Haben Sie auch eine Frage?  Dann schreiben Sie uns: E-Mail: Redaktion.Geld@tagesspiegel.de; Postanschrift: Verlag Der Tagesspiegel, Redaktion Geld, 10876 Berlin

an Peter Lischke

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