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ANLEGER Frage: an Klaus-Günther Richardt Leiter des Bereichs Vermögensanlagen der Landesbank Berlin

Geldmarktfonds verkaufen?

Mein Geldmarktfonds, der mir als Ersatz für ein Tages- oder Festgeldkonto verkauft wurde, ist in der Finanzkrise abgestürzt, weil das Fondsmanagement in riskante ABS-Papiere investiert hat. Soll ich den Fonds vor dem Ausschüttungstermin Mitte November verkaufen? Und fällt der Fonds unter die Staatsgarantie für Spareinlagen?

Viele Anleger haben in der Vergangenheit Geldmarktfonds gekauft, weil sie eine höhere Verzinsung als Tages- oder Festgelder erzielen konnten. Diese Fonds investieren schwerpunktmäßig in variabel verzinsliche Wertpapiere und festverzinsliche Wertpapiere mit kurzen Restlaufzeiten. Sie entwickeln sich daher in aller Regel kontinuierlich und fast ohne Schwankungen. Somit sind Geldmarktfonds gut zur Liquiditätshaltung geeignet.

Das setzt aber voraus, dass die Wertpapiere, in die der Fonds investiert ist, über eine erstklassige Bonität verfügen und geregelte Marktverhältnisse existieren.

Inwieweit ABS (Asset-Backed Security)-Papiere besonders risikobehaftet sind, ist abhängig von den zugrunde liegenden Sicherheiten. Sofern es sich hierbei um Subprime-Hypotheken handelt, sind diese Papiere deutlich schwankungsanfälliger, wie die gegenwärtige Finanzkrise zeigt. Hinzu kommen – krisenbedingt – teilweise irrationale Kursfeststellungen im Handel, wodurch die Preise von Geldmarktfonds fallen können.

Ob der Verkauf eines Geldmarktfonds vor einer anstehenden Ausschüttung sinnvoll ist, hängt jeweils von der individuellen, auch steuerlichen, Situation des Anlegers ab.

Unter die Staatsgarantie, die private Giro- und Sparkonten sowie Tages- und Festgelder schützt, fallen Investmentfonds nicht.

Investmentfonds sind jedoch sogenanntes Sondervermögen und damit konkurssicher. Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass im theoretischen Fall einer Insolvenz der Investmentgesellschaft oder der verwahrenden Depotbank das Sondervermögen nicht in die Konkursmasse eingeht, sondern eigenständig erhalten bleibt. Dies bedeutet, dass das Vermögen der Anleger nicht von der wirtschaftlichen Situation der Investmentgesellschaft oder der verwahrenden Depotbank abhängt. Investmentanleger sind vor dem Insolvenzrisiko des Anbieters geschützt – nicht vor Marktschwankungen.

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an Klaus-Günther Richardt

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