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ANLEGER Frage: an Malte Diesselhorst, Landesgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz

Abschlag nach der Dividende

Die Dax-Firmen schütten in der zu Ende gehenden Dividendensaison 27,9 Milliarden Euro aus – so viel wie noch nie zuvor. Sind Aktien von Unternehmen mit hohen Dividenden nach der Ausschüttung erst einmal unattraktiver geworden oder lohnt es sich auch jetzt noch, bei Titeln mit hoher Dividende einzusteigen?

Kurzfristig betrachtet spiegelt sich die Ausschüttung im Aktienkurs wider. In vielen Fällen reduziert sich der Kurs nach Auszahlung der Dividende um etwa den Dividendenbetrag. In einigen Ländern, wie etwa den USA, wird diese sprunghafte Reduzierung dadurch vermieden, dass Ausschüttungen in kürzeren Abständen, zum Beispiel vierteljährlich erfolgen.

Unattraktiv werden Aktien dadurch jedoch nicht. Grundsätzlich gilt, dass ertragsstarke Unternehmen, die entsprechend hohe Dividenden ausschütten, als mittel- und langfristige Anlage besonders attraktiv sind.

Anleger sollten sich deshalb anschauen, ob die Dividende die tatsächliche Ertragskraft des Unternehmens widerspiegelt. Vorsicht ist geboten, wenn Dividenden aus der Substanz gezahlt werden, wie etwa in diesem Jahr zu einem Teil bei der Deutschen Telekom. Eine nachhaltige gleichmäßige Dividendenzahlung aus erwirtschafteten Gewinnen ist dagegen ein wesentliches Qualitätskriterium für gut geführte börsennotierte Aktiengesellschaften.

Angesichts der hohen Dividenden bieten viele Unternehmen im Dax heute eine Dividendenrendite, die für sich genommen schon attraktiv ist. Spiegelt die Dividende eine nachhaltige Ertragsstärke wider, so kann der Anleger zusätzlich mit Kurssteigerungen rechnen. Dividendenfähigkeit und Dividendenrendite sind deshalb wesentliche Qualitätskriterien für wertorientiert, langfristig denkende Anleger.

Für gute Dividenden in der Zukunft spricht im Übrigen eine steuerliche Überlegung. Durch die Unternehmensteuerreform, die die Gesellschaften deutlich entlastet, stehen zusätzliche Beträge zur Ausschüttung zur Verfügung - ein Effekt, den der Gesetzgeber im Hinblick auf die höhere Belastung der Anleger durch die Abgeltungssteuer durchaus beabsichtigt hat.

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an Malte Diesselhorst

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