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ANLEGER Frage: an Malte Diesselhorst Landesvorsitzender der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz

Hilfe für Lehman-Opfer

Ich habe Lehman-Zertifikate und habe Post von meiner Bank bekommen. Sie bietet mir an, dass sie meine Ansprüche im Insolvenzverfahren der amerikanischen Lehman-Mutter in New York anmeldet. Kann ich mich auf dieses Angebot einlassen oder gibt es Risiken für mich?

Das Insolvenzverfahren über die Muttergesellschaft Lehman Brothers Holding Inc. wird in New York geführt. Dort müssen Ansprüche aus Wertpapieren der Lehman-Muttergesellschaft bis zum 2. November 2009 angemeldet werden. Eine Liste der davon betroffenen Wertpapiere findet sich auf der Internetseite www.lehman-docket.com.

Die meisten in Deutschland vertriebenen Zertifikate wurden allerdings von der niederländischen Lehman-Tochtergesellschaft Lehman Brothers Treasury Co. BV herausgegeben. Auch dort läuft ein Insolvenzverfahren, eine Frist für die Anmeldung der Forderung ist dort jedoch noch nicht bestimmt.

Bietet die Depotbank die Anmeldung der Forderung im jeweiligen Insolvenzverfahren an, so kann der Anleger dieses Angebot annehmen. Er sollte allerdings die Informationen der Bank gründlich lesen, insbesondere auch im Hinblick auf eventuelle Gebühren oder Kosten. Außerdem sollte er sich die rechtzeitige Anmeldung durch die Bank bestätigen lassen.

Anleger können ihre Forderung auch selbst mit einem englischsprachigen Formular anmelden. Informationen dazu erteilen unter anderem die Verbraucherzentralen oder die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW).

Ob aus den Insolvenzverfahren tatsächlich Zahlungen zu erwarten sind, ist im Moment völlig offen. Die Verfahren können sich über Jahre hinziehen.

Anleger sollten die Chance dennoch nutzen, sich dadurch aber nicht von eventuellen Schadenersatzansprüchen gegen die beratende Depotbank ablenken lassen. Solche Ansprüche werden durch die Anmeldung der Forderung im Insolvenzverfahren nicht berührt.

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an Malte Diesselhorst

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