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ANLEGER Frage: an Peter Lischke Verbraucherzentrale Berlin

Vor zehn Jahren habe ich eine fondsgebundene Lebensversicherung abgeschlossen. Der Vertrag endet 2011, dann benötige ich die Versicherungssumme. Im Moment zahle ich monatlich 100 Euro ein. Die Wertentwicklung ist aber so schlecht, dass das Vermögen deutlich geschrumpft ist. Soll ich den Vertrag kündigen?

Bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung handelt es sich um eine besondere Form der Kapitalbildung. Die Höhe der Leistungen, die zum Vertragsablauf fällig werden, ist abhängig von der Wertentwicklung des Investmentfonds. Da Letztere nicht vorhersehbar ist, kann auch die Höhe der Versicherungsleistung – außer der Todesfallleistung – nicht garantiert werden. Es gibt keine Mindestverzinsung (Garantieverzinsung). Verlustrisiko und Gewinnchancen liegen im Gegensatz zu einer klassischen Versicherung beim Versicherungsnehmer. Der Vorteil besteht in einer höheren Renditechance. Bei einer negativen Wertentwicklung kann dies aber bedeuten, dass zum Auszahlungspunkt die Rückzahlungssumme unter der Summe der Einzahlungen liegt. Dazu kommen noch die relativ hohen Kosten der Versicherungsgesellschaft.

Sparer, die an einer solchen Anlage zur Altersvorsorge interessiert sind, sollten sich nicht von einer unterstellten Wertentwicklung von sechs oder neun Prozent beeindrucken lassen, sondern sich ein Ergebnis mit einer Wertentwicklung von null Prozent ausrechnen lassen. Dann wird deutlich, welche Kosten mit der Versicherung verbunden sind. Auch der Vorteil, dass bei einer fondsgebundenen Versicherung – im Unterschied zur reinen Fondsanlage – keine Abgeltungsteuer anfällt, relativiert sich dann.

Bei allen fondsgebundenen Anlagen handelt es sich um langfristige Anlagen. Es muss also überlegt werden, wofür das angelegte Geld benötigt wird. Wird es zu einem konkreten Termin in einer feststehenden Höhe benötigt, ist unter dem Aspekt der Sicherheit und der Verfügbarkeit zu überlegen, ob ein Umstieg in sichere Anlagenformen möglich und günstiger ist. Vor der vorzeitigen Kündigung des Vertrages sollte aber bedacht werden, dass insbesondere in den ersten Jahren nach Abschluss der Versicherung erhebliche Abschluss-, Verwaltungs- und Risikokosten anfallen, die nicht zurückgezahlt werden. Im Übrigen verliert der Versicherungsnehmer auch den Anspruch auf den (allerdings nicht garantierten) Schlussgewinnanteil.

Als Alternative zur Kündigung der fondsgebundenen Versicherung bieten viele Gesellschaften einen Umstieg in Fonds an, die eine höhere Sicherheit bieten, so dass zumindest keine weiteren Verluste auflaufen. Das könnten zum Beispiel offene Immobilienfonds sein.

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an Peter Lischke

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