zum Hauptinhalt

Anlegerfrage: Können Lehman-Anleger auf Entschädigung hoffen?

an Malte Diesselhorst Landesvorsitzender der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz antwortet.

Das Landgericht Hamburg sprach Ende Juni einem Anleger einen Schadensersatzanspruch gegen die beratende Bank zu. Sie hatte zum Kauf von Zertifikaten der insolventen US-Investmentbank Lehman Brothers geraten. Können jetzt alle Besitzer wertloser Lehman-Zertifikate in Deutschland auf Entschädigung hoffen?

Das Landgericht Hamburg verurteilte die Bank zum Schadenersatz, weil es den Anleger nicht darauf hingewiesen hatte, dass das Lehman-Zertifikat nicht durch das Einlagensicherungssystem gedeckt war. Weiterhin wurde dem Anleger nicht gesagt, dass die Bank aus einer Rückvergütungsvereinbarung ein wirtschaftliches Interesse am Verkauf des Zertifikates hatte (LG Hamburg 310 O 4/09).

Ähnliche Versäumnisse bei der Anlageberatung dürften den Banken, die die Lehman-Zertifikate vertrieben haben, in vielen Fällen unterlaufen sein. So hat das Landgericht Potsdam in einem Urteil vom 24. Juni 2009 dem Kläger Schadenersatz zugesprochen, weil er nicht über die fehlende Einlagensicherung bei Lehman-Zertifikaten belehrt wurde (LG Potsdam, Az. 8 O 61/09).

Am Mittwoch hat das Hamburger Landgericht einer weiteren Bankkundin Schadenersatz für ein von ihr erworbenes Lehman-Zertifikat zugesprochen. Die 61-Jährige hatte im Oktober 2007 bei der Haspa eine Anleihe im Wert von 10 000 Euro erworben. Die Bank habe die Frau bei dem Verkauf nicht darüber aufgeklärt, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe das Institut eine Gewinnmarge kassiere, urteilte der Richter (LG Hamburg 325 O 22/09 und 310 O 4/09).

Trotz dieser für die Anleger günstigen Rechtsprechung muss aber jeder Geschädigte in seinem Fall prüfen, ob entsprechende Beratungsfehler gemacht wurden und er diese auch beweisen kann.

Sicher werden die betroffenen Banken gegen die Urteile Berufung einlegen. Die Urteile stellen trotzdem eine Ermutigung für geschädigte Anleger dar. Es lohnt sich deshalb, die Erfolgsaussichten einer Klage im Einzelfall prüfen zu lassen.

– Haben Sie auch eine Frage?  Dann schreiben Sie uns:
E-Mail: Redaktion.Geld@tagesspiegel.de Postanschrift: Verlag Der Tagesspiegel, Redaktion Geld, 10876 Berlin

Malte Diesselhorst

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false