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Bad Banks: Mülleimer für die Landesbanken

Das Kabinett bringt das Bad-Bank-Modell auf den Weg. Bis Mitte Juli sollen Bundestag und Bundesrat dem Entwurf zustimmen – viele Fragen sind noch offen.

Berlin - Nach den Privatbanken sollen nun auch die Landesbanken die Möglichkeit bekommen, ihre faulen Wertpapiere oder ganze Geschäftsbereiche in sogenannte Bad Banks, also externe Abwicklungsanstalten, auszulagern. Ein entsprechendes Modell hat das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin verabschiedet. Es handele sich um eine „großzügige Möglichkeit zur umfassenden Bilanzbereinigung“, sagte Regierungssprecher Thomas Steg. Im Gegenzug für die Entlastung haben die betroffenen Bundesländer bereits grundsätzlich zugesagt, die Landesbanken bis Ende 2010 gründlich zu reformieren. Viele wichtige Fragen sind aber noch offen.

Der Bund und die EU-Kommission drängen seit langem auf einen Umbau des Landesbanken-Sektors. Die sieben Institute sind zum Teil hochverschuldet und müssen mit Steuergeldern in Milliardenhöhe gestützt werden. Allein die WestLB erhält insgesamt neun Milliarden Euro. Nach den Plänen der EU sollen die Landesbanken im Gegenzug für öffentliche Hilfen deutlich verkleinert werden. Außerdem wird damit gerechnet, dass nicht alle Landesbanken überleben können, und deshalb am Ende nur drei oder vier der derzeit sieben Institute übrigbleiben werden. Dagegen gibt es starke Vorbehalte in den Ländern, die nicht nur einen politischen Bedeutungsverlust, sondern auch den Abbau von Arbeitsplätzen befürchten.

In spätestens zwei bis drei Jahren werde man eine völlig veränderte Struktur bei den Landesbanken haben, sagte Regierungssprecher Steg. Teilweise seien Privatisierungen zu erwarten, teilweise Fusionen. Mit Sicherheit werde es aber weniger als die derzeit sieben Landesbanken geben.

Streit gibt es aber noch darüber, wer die Haftung für mögliche Verluste bei der Bereinigung der Bilanzen übernehmen soll. Das am Mittwoch verabschiedete Regierungsmodell sieht die Eigentümer der Landesbanken in der Pflicht, also die jeweiligen Bundesländer und die Sparkassen. „Damit werden Haftungsrisiken des Bundes soweit wie möglich ausgeschlossen“, teilte das Bundesfinanzministerium mit.

Sparkassen und Kommunen lehnen das strikt ab – und fordern Nachbesserungen im nun beginnenden Gesetzgebungsverfahren. Ihr Hauptargument: Während die Sparkassen als Miteigentümer der Landesbanken voll haften sollten, müssten die Aktionäre von Privatbanken nur auf zukünftige Ausschüttungen der Dividenden verzichten. „Wir sehen die erhebliche Gefahr, dass dadurch die Stabilität der Sparkassen sowie ihre Kreditvergabemöglichkeit für den Mittelstand gefährdet wird“, erklärten Städtetag, Deutscher Landkreistag und Deutscher Städte- und Gemeindebund. Viel Zeit, um den Streit beizulegen, ist nicht mehr: Bis Mitte Juli sollen Bundestag und Bundesrat dem Entwurf zugestimmt haben. pet

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