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BANKGEHEIMNIS IN DEUTSCHLAND: Prüfungen werden immer leichter

In Deutschland gibt es praktisch kein Bankgeheimnis mehr. Seit April 2004 müssen Banken tagesaktuell alle Kontodaten an die Finanzaufsicht Bafin übermitteln.

In Deutschland gibt es praktisch kein Bankgeheimnis mehr. Seit April 2004 müssen Banken tagesaktuell alle Kontodaten an die Finanzaufsicht Bafin übermitteln. Dort werden sie gespeichert. Nachdem der Zugriff auf diese Daten zunächst nur bei strafrechtlichen Tatbeständen gestattet war, ist seit 2005 der automatisierte (Online-)Zugriff der Steuerbehörden möglich. Das „Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit“ erlaubt Finanzämtern und anderen staatlichen Stellen, ohne konkreten Verdacht, ohne Begründung und auch ohne vorherige Information des Betroffenen abzufragen, wer wo welche Konten besitzt. Nicht gespeichert sind die einzelnen Kontobewegungen, allerdings genügt bereits das Fehlen eines Kontos oder ein anderer Fehler in der Steuererklärung, um eine detaillierte Kontenprüfung zu ermöglichen. Das hat der Bundesfinanzhof jetzt in einem Urteil festgestellt. Nach den neuesten Zahlen steigt die Zahl der Abfragen. Seit Juli 2005 verschicken 22 EU-Länder zudem gegenseitig Kontrollmitteilungen. Eröffnet ein deutscher Steuerbürger zum Beispiel ein Konto in Lyon, so erhält sein Heimatfinanzamt darüber eine Mitteilung – inklusive einer Zusammenstellung der Erträge. moc

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