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Finanzielle Garantien: EU-Parlament will Sparer besser schützen

Das EU-Parlament hat sich angesichts der Finanzmarktkrise für einen erhöhten Mindestschutz der Sparer in den 27 Unionsländern ausgesprochen. Deutsche Kreditinstitute bieten bei der Einlagensicherheit europaweit den höchsten Standard.

Die Mindestsicherung soll nach der Abstimmung von Donnerstag in Straßburg von bisher 20.000 Euro zum 1. Januar 2009 auf 50.000 Euro angehoben werden. In einem zweiten Schritt soll zum 1. Januar 2010 der Mindestbetrag, den Staaten je Konto schützen müssen, 100.000 Euro erreichen. Voraussetzung ist allerdings, dass die EU-Mitgliedstaaten in der Lage sind, die nötigen finanziellen Garantien zu geben. Die EU-Kommission hat den Auftrag, dies zu klären.

In Deutschland bürgt bereits der Staat unbegrenzt für private Spareinlagen. "Selbst wenn eine Bank Pleite geht, ist das Ersparte im Rahmen des Mindestschutzes sicher", sagte der SPD-Europaabgeordnete Udo Bullmann. Die deutsche Kreditwirtschaft bietet bei der Einlagensicherung europaweit den höchsten Standard. Dabei haben Banken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken jeweils ihre eigenen Sicherungssysteme, die voneinander unabhängig sind.

Gerät eine private Bank in Turbulenzen, kommt die gesetzliche Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) zum Tragen. Sie sichert 90 Prozent der Einlagen pro Kunden ab, maximal aber 20.000 Euro. Die fehlenden 10 Prozent und darüber hinausgehende Gelder werden vom Einlagensicherungsfonds gezahlt, an dem sich die privaten Institute freiwillig beteiligen, darunter alle großen deutschen Geschäftsbanken. Er steht für jeden Einzelkunden bis zu einer Summe von 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals der Bank gerade - und sichert damit "normale" Privatkunden praktisch vollständig ab. (mfa/dpa)

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