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Gerichtsurteil: Käufer von Lehman-Papieren erhält Schadensersatz

Das Hamburger Landgericht hat die örtliche Sparkasse dazu verurteilt, einen Käufer von Zertifikaten der insolventen US-Bank Lehman Brothers in voller Höhe zu entschädigen.

Zur Begründung sagte der Vorsitzende Richter, die Hamburger Sparkasse (Haspa) habe den 64-jährigen Bernd K. beim Verkauf im Jahr 2006 nicht darauf hingewiesen, dass die Anleihen im Wert von 10.000 Euro nicht der deutschen Einlagensicherung unterlagen.

Weiter hieß es in der Urteilsbegründung, die Haspa habe verschwiegen, selbst ein "wirtschaftliches Eigeninteresse" an dem Geschäft zu haben. So habe die Bank damals eine größere Menge Lehman-Zertifikate gekauft, um sie gewinnbringend an Kunden weiterzuveräußern.

Bei einem Nicht-Verkauf hätte sie die Papiere gegen einen Abschlag an Lehman zurückgeben müssen. "Diese Interessenlage begründet in besonderer Weise eine Aufklärungspflicht", sagte der Richter.

Seit der Lehman-Pleite im September 2008 sind die Wertpapiere faktisch wertlos, weshalb K. auf Schadensersatz in Höhe von 10.100 Euro geklagt hatte. Eine Entschädigung hatte die Haspa zunächst abgelehnt.

Die Haspa kündigte an, Berufung gegen das Urteil einzulegen. Das Gericht habe in seiner Entscheidung "rückwirkend Pflichten für Banken festgeschrieben, die es vorher nicht gab", sagte eine Sprecherin.

Nach dem Urteil äußerte sich die Landgerichtssprecherin zurückhaltend hinsichtlich einer möglichen Signalwirkung für andere Verfahren. "Maßgebend ist in jedem Prozess die jeweilige Fallkonstellation." K.s Anwalt sagte dagegen, er hoffe, dass nun andere geschädigte Lehman-Anleger "Mut schöpfen" und ihre Ansprüche durchsetzen.

Die Zahl der Lehman-Geschädigten in Deutschland schätzen Experten auf 30.000 bis 50.000. In vielen Städten sind bereits Verfahren gegen Banken anhängig, allein am Hamburger Landgericht sind es laut einer Sprecherin derzeit mindestens 25. Im bundesweit ersten Verfahren um Beratungsfehler beim Kauf von Lehman-Anleihen hatte das Landgericht Frankfurt am Main im November die Klage eines Anlegers als unbegründet abgewiesen.  

ZEIT ONLINE, rf, dpa

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