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GEWINNER UND VERLIERER: Gutverdiener profitieren

Der neue pauschale Satz von 25 Prozent kann für gut verdienende Anleger auch eine deutliche Verbesserung sein. Veräußerungsgewinne werden nämlich bisher mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert, der bis zu 45 Prozent betragen kann.

Der neue pauschale Satz von 25 Prozent kann für gut verdienende Anleger auch eine deutliche Verbesserung sein. Veräußerungsgewinne werden nämlich bisher mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert, der bis zu 45 Prozent betragen kann. „Gewinner sind diejenigen, die bei diversifizierten Anlagen einen persönlichen Steuersatz von mehr als 30 Prozent haben“, sagt deshalb Claus-Günther Richardt von der Landesbank Berlin. Für sie reduziert sich auch der Papierkram, denn die Steuer wird direkt bei der Bank einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Kapitaleinkünfte müssen in der Steuererklärung nicht mehr angegeben werden.

Geringverdiener oder Rentner müssen dagegen aufpassen: Liegt der persönliche Steuersatz unter 25 Prozent und ist der Sparerpauschbetrag von 801 Euro ausgeschöpft, wird zunächst trotzdem die volle Abgeltungsteuer einbehalten. „In diesem Fall sollte man eine Steuererklärung machen und sich das Geld vom Finanzamt wiederholen“, rät Richardt. Er verweist darauf, dass Geringverdiener sich auch nach wie vor eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung ausstellen lassen können. Diese wird dann bei den Banken hinterlegt, die Abgeltungsteuer fällt weg. „Das ist zum Beispiel für Rentner interessant, die eine niedrige Rente beziehen, aber Anlagevermögen für das Alter zurückgelegt haben“, erklärt Richardt. stek

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