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Lehman-Opfer: Gericht empfiehlt einen Vergleich

Im ersten niedersächsischen Prozess um Zertifikate der insolventen US-Investmentbank Lehman Brothers hat das Gericht einen Vergleich vorgeschlagen. Ansonsten trügen beide Seiten ein gewisses Risiko, das Verfahren zu verlieren.

Eine Renterin klagt gegen die Dresdner Bank, die sie beim Verkauf von Lehman-Zertifikaten in Höhe von 15.000 Euro falsch beraten und nicht ausreichend über Risiken aufgeklärt haben soll. Nach der Lehman-Pleite hatten bundesweit rund 40.000 Anleger ihr Geld verloren.

Die Klägerin war seit Jahren Kundin der Dresdner Bank und hatte insgesamt 130.000 Euro zumeist in Geld- und Immobilienfonds angelegt. Nach Überzeugung des Gerichts war sie eine konservative Anlegerin mit geringer Risikobereitschaft, als ihr die Bank im Februar 2007 die Lehman-Zertifikate anbot. Die Kammer habe daher Zweifel, ob dieses Geschäft für die Frau geeignet war. Im ersten Jahr hatte die Frau auch eine Bonuszahlung erhalten. Nach dem Zusammenbruch der US-Bank im Herbst vergangenen Jahres war das Geld jedoch verloren.

Die Dresdner Bank war in diesem Fall nicht als Vermittlerin in dem Anlage-Geschäft aufgetreten, sondern hatte die Zertifikate zuvor selbst erstanden und an ihre Kunden weiterverkauft. Dafür erhielt die Bank eine Provision in Höhe von 3,5 Prozent. Auch darüber will die Frau nicht aufgeklärt worden sein. Die nächste Verhandlung findet am 5. August statt.

Im bundesweit ersten Prozess in Frankfurt war ein Rentner mit seiner Klage allerdings gescheitert. Ein Kunde der Frankfurter Sparkasse Fraspa hatte mehr Glück.

Die US-Investmentbank Lehman Brothers war im September 2008 pleite gegangen, was zu einer Verschärfung der weltweiten Finanzkrise geführt hatte. Forderungen zahlreicherer Sparer nach Entschädigung, die ihre Anlagen dadurch verloren haben, beschäftigen derzeit die deutschen Gerichte. (Zeit Online, sp, dpa)

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