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Neue AGB: Wofür Banken künftig noch haften

Ab November gelten für Bankkunden neue Geschäftsbedingungen. Wer zahlt, wenn die EC-Karte weg ist? Was ändert sich bei Überweisungen und Lastschriften?

Ein Brief von der Bank hat viele Verbraucher zuletzt ziemlich ratlos zurückgelassen. In oft schwer verständlichem Juristendeutsch erklären die Institute, dass und wie sie ab 1. November ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ändern. Dabei ist die Botschaft recht einfach: Bankgeschäfte im Euro-Raum funktionieren künftig schneller und einfacher. Im Gegenzug muss jeder Einzelne besser aufpassen. Verbraucherschützer kritisieren die unübersichtlichen Briefe der Banken an ihre Kunden. Was verändert sich ab kommendem Monat?

ÜBERWEISUNGEN

Mit den neuen Regeln wird eine Richtlinie der Europäischen Union umgesetzt, die zum 31. Oktober in Kraft tritt und die Geldflüsse zwischen den einzelnen Staaten vereinheitlichen soll. Bisher kann etwa eine Überweisung nach Spanien deutlich länger dauern als nach Griechenland – je nach Empfängerbank. Häufig wartet man mehr als eine Woche. Künftig wird das Geld in allen Euro-Ländern schneller ankommen. Ab November müssen Banken eine Frist von drei Geschäftstagen bei Online-Überweisungen und vier Geschäftstagen bei schriftlicher Abgabe einhalten. Das sind die gleichen Fristen, die derzeit für Überweisungen innerhalb Deutschlands gelten. Ab 2012 werden die Finanzinstitute europaweit nur noch einen beziehungsweise zwei Geschäftstage Zeit haben.

Das zunehmende Tempo geht auf Kosten der Genauigkeit. Ab sofort prüfen Banken nicht mehr, ob die angegebene Kontonummer zum danebenstehenden Namen passt. Das bedeutet, bei einem Zahlendreher geht das Geld automatisch an den Besitzer der versehentlich angegebenen Kontonummer.

Und auch der Widerruf einer falschen Überweisung wird schwieriger. Künftig gilt der Auftrag an die Bank mit dem entsprechenden Klick im Internet oder dem Einwurf des Überweisungsträgers in der Filiale als erteilt. Bisher dürfen Kunden intervenieren, bis die Bank den Auftrag tatsächlich ausgeführt hat, was je nach Institut und Filiale bis zu zwei Tage dauern kann. Mit den neuen Regeln ist man in solchen Fällen auf die Kulanz der Bank oder des falschen Geldempfängers angewiesen. Verbraucherschützer vergleichen die neue Situation mit der Post. Wenn man einen Brief in den Briefkasten wirft, kann man ihn zumeist auch nicht mehr stoppen.

Ob der künftig fehlende Abgleich zwischen Namen und Kontonummer zu zahlreichen fehlgeleiteten Geldbeträgen führt, werden die kommenden Monate zeigen. Markus Feck, Finanzexperte bei der Verbraucherzentrale Nordrhein- Westfalen, rechnet nicht damit. „Auch jetzt überprüfen die Banken nur stichprobenartig den passenden Namen und bei Online-Überweisungen häufig gar nicht.“

HAFTUNG

Kleine Unaufmerksamkeiten werden in Zukunft auch beim Verlust der EC-Karte härter bestraft. Wenn die Karte verloren geht oder gestohlen wird und ein Fremder damit einkauft, muss der Kunde bis zu 150 Euro des entstandenen Schadens selbst tragen – unabhängig davon, wie man die Karte verloren hat. Das gilt jedoch nur, bis der Kartenbesitzer seine Bank informiert hat. Abbuchungen, die danach erfolgen, werden auch in Zukunft komplett erstattet. Die Selbstbeteiligung gilt auch für das Online-Banking, also bei Verlust der dafür notwendigen Transaktionsnummern (TAN). Einige Banken, etwa die Sparkassen und die Genossenschaftsbanken, haben bereits angekündigt, den Kunden ihren Anteil am Schaden erlassen zu wollen. Deshalb lohnt es, diesen Punkt in dem Brief der Bank genau zu lesen oder sich sonst zu erkundigen.

Deutlich höher als 150 Euro kann der eigene Schaden jedoch nach wie vor liegen, wenn die Bank dem Kunden einen grob fahrlässigen Verlust der Karte unterstellt. Das ist zumeist der Fall, wenn mit einer gestohlenen Karte am Automaten Geld abgehoben werden konnte. Dann geht die Bank davon aus, dass EC-Karte und Pin gemeinsam aufbewahrt wurden und beteiligt sich gar nicht an dem entstandenen Schaden. Je nach Tageslimit, das der Kunde für Abgänge von seinem Konto vereinbart hat, kann er so schnell viel Geld verlieren. „In solchen Fällen muss der Kunde nach geltender Rechtsprechung selbst nachweisen, dass Pin und Karte nicht zusammen gestohlen wurden“, erklärt Verbraucherschützer Markus Feck.

LASTSCHRIFTEN

Auch hier gibt es bald einen einheitlichen europaweiten Standard. Bisher konnte man kein Lastschriftverfahren über die Grenzen hinaus einrichten – künftig schon. Die Stromkosten für die Ferienwohnung in der Toskana müssen also nicht mehr von einem italienischen Konto oder mit regelmäßigen Überweisungen aus Deutschland beglichen werden, das kann man nun automatisch vom heimischen Konto bezahlen. Ab wann Banken die sogenannten SEPA-Lastschriften – benannt nach der „Single Euro Payment Area“, also dem einheitlichen europäischen Zahlungsraum – anbieten, ist unterschiedlich. Genossenschaftsbanken und viele Privatbanken beginnen damit direkt im November. Andere Institute wie etwa zahlreiche Sparkassen nutzen eine Übergangsfrist.

Mit der neuen Lastschrift kann sich allerdings auch die Frist verkürzen, um einen falsch abgebuchten Betrag wieder rückgängig zu machen. Bisher hat der Kunde nach dem Rechnungssabschluss, der meist am Ende eines Quartals erfolgt, dafür sechs Wochen Zeit. Nach den neuen Geschäftsbedingungen muss er innerhalb von acht Wochen nach dem Tag der Buchung reagieren und sich bei seiner Bank melden.

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