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Finanzen: Notruf nach dem Crash

Tausende Anleger prüfen Schadenersatzklagen gegen Banken und Sparkassen

Der Zorn der Anleger und Sparer entlädt sich. Nach der Pleite der US-Investmentbank Lehman Brothers und dem Absturz der Aktien- und Geldmärkte melden sich Tausende bei Verbraucherzentralen, Anlegerschützern und Rechtsanwälten. Ihre Hoffnung: Schadenersatz von Banken und Sparkassen zu bekommen, die die Risiken von vermeintlich sicheren Anlageprodukten verharmlost oder verschwiegen haben.

„Die Leute fühlen sich betrogen, die Größenordnung ist erschreckend“, sagt Matthias Schröder, Rechtsanwalt in Frankfurt am Main. Der Jurist schätzt, dass bundesweit allein im Lehman-Fall „mehrere zehntausend Anleger“ betroffen sind. Seine Kanzlei betreut 200.

Am vergangenen Donnerstag reichte Schröder die erste Klage auf Schadenersatz im Zusammenhang mit einer fehlerhaften Anlageberatung in Lehman- Zertifikaten beim Frankfurter Landgericht ein. Die 39-jährige Klägerin, die mit Lehman-Zertifikaten 8000 Euro verlor, will das Geld von der Frankfurter Sparkasse zurück haben. Sie war nach Angaben von Kanzleien neben der Hamburger Sparkasse, der Citibank und der Dresdner Bank besonders aktiv beim Vertrieb von Lehman-Produkten.

Die Anlagen wurden dabei meist als risikolos vermittelt und Informationen verschwiegen. Zum Beispiel teilte die Frankfurter Sparkasse ihrer Kundin nach Angaben des Anwalts nicht mit, dass mit der US-Investmentbank eine Vereinbarung über versteckte Provisionszahlungen – so genannte Kickbacks – in Höhe von fünf Prozent des Anlagebetrages getroffen worden waren. Laut Bundesgerichtshof kann sich ein Bankkunde, dem dies nicht offenbart wurde, kein objektives Urteil über seine Geldanlage bilden.

Auf einigen Verkaufsbroschüren der Sparkasse war außerdem zu lesen, dass bei Zertifikaten „im schlimmsten Fall nur das eingezahlte Kapital zurückgezahlt wird“, wie Anwalt Schröder berichtet. „Das ist falsch – bei einer Pleite des Emittenten wird das Zertifikat wertlos.“

Bei Lehman hatten den Schaden vor allem ältere Sparer, die sich auf ihren Sparkassen-Berater verließen: „Meine Mandanten sind im Schnitt 64 Jahre alt und haben 20 000 Euro mit Lehman-Papieren verloren“, sagt Schröder. Der Anwalt hält es für aussichtsreich, dass seine Mandantin Schadenersatz zugesprochen bekommt. Außergerichtlich habe man mit der Sparkasse keine Lösung gefunden.

Verbraucherschützer mahnen dennoch zur Vorsicht. Es sei nicht ratsam, vorschnell juristische Wege zu gehen – zumal in diesen Tagen viele Anwälte auf Mandantenfang gingen, die wenig Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht hätten. Als größte Schwierigkeit bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen erweist sich die Beweislast, die nach geltendem Recht der Bankkunde trägt. Gibt es nichts Schriftliches oder keinen Zeugen, der beim Beratungsgespräch bei der Bank oder Sparkasse dabei war, läuft eine Klage wegen Falschberatung meist ins Leere (siehe Tagesspiegel vom 2./3. Oktober). Wer keine Rechtsschutzversicherung hat, muss dann die Prozesskosten tragen. „Jedes Verfahren hat ein Risiko“, sagt Anwalt Schröder. „Es wäre unseriös, eine Garantie zu versprechen.“ In vielen aktuellen Fällen stünden die Chancen für die Kläger dennoch gut. Generell könnten Geschädigte, die keinen Zeugen im Beratungsgespräch dabei hatten, ihre Ansprüche an ein Familienmitglied abtreten – und dann selbst als Zeugen aussagen.

Schröder erwartet, dass allein im Fall der Frankfurter Sparkasse rund 1000 Klagen zusammen kommen werden. „1000 Klageschriften mit ähnlichen, begründeten Vorwürfen gegen die Sparkassenberater – das werden die Richter nicht ignorieren können.“ Selbst wenn in den Prozessen häufig Aussage gegen Aussage stünde, würden sich bei der Vielzahl der Fälle genug Betroffene finden, die ihren Fall überzeugend darstellen könnten. Um die Zahl der ähnlich gelagerten Verfahren zu reduzieren, seien die Gerichte womöglich irgendwann zu einem Vergleich bereit. Vorausgesetzt, die Geldinstitute akzeptieren zumindest eine Teilschuld.

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