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Wirtschaft: Finanzhof erlaubt umstrittenes Sparmodell

Schuldzinsabzug möglich / Aktientausch bei bayerischer Bankenfusion gebilligt MÜNCHEN (tmh).Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sein jüngstes Urteil zum sogenannten Zweikontenmodell gegen Kritik in Schutz genommen.

Schuldzinsabzug möglich / Aktientausch bei bayerischer Bankenfusion gebilligt

MÜNCHEN (tmh).Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sein jüngstes Urteil zum sogenannten Zweikontenmodell gegen Kritik in Schutz genommen.Dieser Weg der Steuerersparnis vorwiegend für Selbständige und Unternehmer sei eigentlich kein "Modell" sondern rechtlich zulässiges Verhalten, sagte BFH-Präsident Klaus Offerhaus vor Journalisten in München.Zugleich räumte er aber ein, daß das Urteil dem Normalbürger in dessen Rechtsempfinden schwer verständlich zu machen sei.Beim Zweikontenmodell überweisen Steuerpflichtige ihre Einnahmen auf ein anderes Konto als ihre Ausgaben.Für das Ausgabenkonto werden folglich Schuldzinsen fällig.Die können laut BFH (Aktenzeichen GrS 1-2/95) auch dann als Betriebsausgaben steuermindernd geltend gemacht werden, wenn die Ausgaben private Gründe haben. Hinsichtlich des Steueraufkommens sei diese Konstruktion zumindest in den beiden dem Entscheid zugrundeliegenden Fällen "vergleichsweise bedeutungslos," sagte Offerhaus.Der Spruch diene auch der Vereinfachung des Steuerrechts.Zudem könne man einem Unternehmer nicht vorschreiben, wie er sein Betriebsvermögen organisiert.Es gebe auch Situationen, wo die vom Steuerpflichtigen zu zahlenden Bankzinsen die Steuerersparnis überkompensieren. Den Ausdruck Steuertrick ließ der BFH-Präsident nicht gelten.Gleichzeitig beklagte er, daß das deutsche Steuersystem in der Bevölkerung weitgehend die Akzeptanz verloren habe.Es herrsche der "verständliche" Eindruck, das System sei nicht mehr gerecht.Durch das "tief bedauerliche" Scheitern einer Steuerreform sei die Chance vertan worden, das Vertrauen des Bürgers in die Steuergerechigkeit wiederzugewinnen.Zumindest in der nächsten Legislaturperiode sei dringend eine große Steuerreform nötig. Keine Frage von Steuergerechtigkeit sieht Offerhaus im Aktientausch, der der anstehenden Fusion von Bayerischer Hypo- und Vereinsbank (BV) zugrunde liegt.Dabei will die BV eigene Allianzaktien gegen Papiere der Hypobank tauschen, ohne Steuern für den Quasi-Verkauf der früher billig erworbenen Allianz-Aktien zu bezahlen.Die BV beruft sich dabei auf ein rund 40 Jahre zurückliegendes Gutachten des BFH.Darin ist geregelt, daß ein Aktientausch steuerfrei sei, wenn die betreffenden Papiere art-, wert- und funktionsgleich seien.Im Falle Hypo/BV sei die Funktionsgleichheit wohl der "Knackpunkt", räumte Offerhaus ein.Darüber könne man streiten.Das dafür zuständige Finanzamt habe den Spielraum, den der BFH lasse, "gut ausgelegt".Eine Klage gegen die politisch umstrittene Steuerfreiheit beim Aktientausch sei aber kaum denkbar.Denn klagen könnten nur die betroffenen Banken und das Finanzamt, das bereits zugestimmt habe.Ob mit der BV und Hypobank konkurrierende Institute klageberechtigt sind, sei unklar.Wenig hilfreich hinsichtlich mehr Steuergerechtigkeit sei der Vorschlag, "Denunzianten" für Hinweise auf Steuersünden an Finanzämter zu belohnen.

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