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Wirtschaft: Finanzminister plant Gleichstellung mit Aktienanlagen

Anlagen in Investmentfonds sollen künftig steuerlich einer Direktanlage in Aktien gleichgestellt werden. Dies geht aus dem Referentenentwurf zur Unternehmensteuerreform hervor.

Anlagen in Investmentfonds sollen künftig steuerlich einer Direktanlage in Aktien gleichgestellt werden. Dies geht aus dem Referentenentwurf zur Unternehmensteuerreform hervor. Die bisher als steuerfreie Sondervermögen geführten Fonds sollen künftig besteuert werden. Aus Sicht eines Anlegers bedeutet dies, das von 100 Mark Gewinn, den ein Fonds erwirtschaftet, zunächst 25 Prozent Körperschaftsteuer vom Fonds an das Finanzamt abgeführt werden. Wird der verbleibende Gewinn ausgeschüttet, wird er beim Fondssparer nach dem Halbeinkünfteverfahren besteuert. Im Beispiel müssten 37,50 Mark mit dem persönlichen Steuersatz des Sparers versteuert werden, 37,50 Mark unterlägen dem Progressionsvorbehalt. Schüttet der Fonds den Gewinn nicht aus, bleibt es bei der Belastung von 25 Prozent. Wertsteigerungen können außerhalb der Spekulationsfrist von 12 Monaten steuerfrei realisiert werden. Damit ist grundsätzlich steuerliche Gleichbehandlung von Aktienfonds und einer Direktanlage in Aktien gewährleistet. Anders sieht es dagegen bei Rentenfonds aus. Diese werden auf Fondsebene wie Aktienfonds behandelt. Hingegen gilt für den Direktanleger in Rentenwerten, dass 100 Mark Zinsen voll dem persönlichen Steuersatz des Sparers unterliegen. Ein nicht-ausschüttender Rentenfonds ist dagegen für Anleger mit hohem persönlichen Steuersatz günstiger als die Direktanlage. Für Anleger mit Zinseinkünften unterhalb des Sparerfreibetrages ist jedoch die Direktanlage günstiger, denn hier erhält der Anleger die Zinsen steuerfrei, während beim Fondssparer 25 Prozent Körperschaftsteuer definitiv anfallen. Gleiches gilt für Pensionskassen, die bislang ebenfalls gänzlich steuerbefreit waren. Zudem haben Sparer die Möglichkeit, ihr Geld bei ausländischen Fonds zu investieren. Dem Sparer, der in einen ausländischen Fonds investiert, wird der ausgeschüttete Gewinn in voller Höhe gutgeschrieben, sofern nicht die Bestimmungen des Außensteuergesetzes greifen.

asr

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