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Wirtschaft: Firmen klagen gegen Lehrlingsabgabe Zeitarbeitsunternehmen und CSU finden das Gesetz verfassungswidrig – der Bundestag verabschiedet es trotzdem

Eine Klage würde die Chancen auf einen Ausbildungspakt zwischen Bundesregierung, Wirtschaft und Gewerkschaften schmälern. In einem Spitzengespräch sollen schon bald die Möglichkeiten für eine gemeinsame Vereinbarung ausgelotet werden.

Eine Klage würde die Chancen auf einen Ausbildungspakt zwischen Bundesregierung, Wirtschaft und Gewerkschaften schmälern. In einem Spitzengespräch sollen schon bald die Möglichkeiten für eine gemeinsame Vereinbarung ausgelotet werden. Ein Termin steht nach Angaben der Wirtschaftsverbände allerdings noch nicht fest.

Eine verbindliche Vereinbarung, wie die Bundesregierung sie vorgeschlagen hat, würde dafür sorgen, dass die Umlage in diesem Herbst auf keinen Fall erhoben wird. Wenn der Pakt sogar für mehrere Jahre abgeschlossen würde – wie Rot-Grün das anstrebt –, würde das Gesetz damit faktisch überflüssig. SPD-Fraktions- und Parteichef Franz Müntefering könnte damit der Wirtschaft entgegenkommen, ohne dass er sein Gesicht verliert. Müntefering hatte das Gesetz, mit dem zusätzliche Ausbildungsplätze geschaffen werden sollen, zu seinem zentralen Projekt gemacht. Die Wirtschaft will sich auf einen Pakt allerdings nur dann einlassen, wenn das Gesetz im Juli im Bundesrat gestoppt wird – das wiederum lehnen Gewerkschaften und Rot-Grün ab.

Die Zeitarbeitsfirmen wollen gegen die Abgabe klagen. „Wir prüfen eine Musterklage“, bestätigte Volker Enkerts, Präsident des Branchenverbandes BZA, dem Tagesspiegel. Der Verband werde eine seiner Mitgliedsfirmen vor Gericht unterstützen, sobald ein entsprechender Abgabebescheid vorliege. Die Zeitarbeitsbranche sieht sich besonders hart betroffen. Randstad beispielsweise beschäftigt 23000 Mitarbeiter in Deutschland, davon aber nur 1300 in der zentralen Verwaltung. Lehrlinge dürfen nicht an Kunden ausgeliehen werden. Doch Randstad müsste nach den Vorgaben 1600 Lehrlinge ausbilden – oder „mehrere Millionen Euro Strafe zahlen“, berichtet eine Sprecherin. Beim Konkurrenten Adecco sieht es nicht viel besser aus. Rund 1000 Mitarbeiter in der Verwaltung müssten sich um 700 Auszubildende kümmern, ginge es nach den Vorgaben des Gesetzes. „Das ist völliger Schwachsinn“, heißt es in der Branche. Hinzu kommt, so Verbandschef Enkerts, dass die staatlichen Personal- Service-Agenturen (PSA) von der Abgabe ausgenommen sind. Das verstoße gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung.

Mit einer Verfassungsbeschwerde wollen auch die Mittelstandspolitiker der CSU gegen die Umlage vorgehen. Die Stellschrauben des Gesetzentwurfs seien willkürlich, kritisierte der CSU-Politiker Hans Michelbach. „Der Weg nach Karlsruhe ist der einzige gangbare Weg“, sagte er. Auch Staats- und Verwaltungsrechtler Rupert Scholz hält die geplante Ausbildungsplatzabgabe für verfassungsrechtlich bedenklich. Das Gesetz verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz, der in Artikel drei des Grundgesetzes verankert ist. „Es kann nicht sein, dass Unternehmen, die junge Menschen ausbilden wollen, aber keine geeigneten Lehrlinge finden, bestraft werden“, sagte Scholz dem Tagesspiegel.

Die Umlage sollen Betriebe mit mehr als zehn Mitarbeitern dann zahlen müssen, wenn weniger als sieben Prozent der Belegschaft Auszubildende sind – vorausgesetzt, im Herbst fehlen Lehrlingsstellen in großem Umfang. Das Gesetz sieht jedoch zahlreiche Ausnahmen vor: Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser zahlen nicht, ebenso Träger, die vorwiegend öffentliche Zuwendungen erhalten (PSA, Drogenberatung, Träger der Jugendhilfe, Behindertenintegration). Befreit sind außerdem insolvente Betriebe und Kommunen, die faktisch pleite sind. Ausgenommen sind Branchen, wenn sie tarifvertragliche Vereinbarungen treffen – wie es sie etwa in der Chemie- oder Bauwirtschaft gibt.

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