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Wirtschaft: Fiskus treibt mehr ein

Umsatzsteuerbetrug erfolgreich eingedämmt

Düsseldorf - Der Kampf der Finanzämter gegen den Umsatzsteuerschwund zeigt offenbar Wirkung. Nach Schätzungen des Münchner Ifo-Instituts wird die Ausfallquote bei der wichtigsten deutschen Einzelsteuer in diesem Jahr das zweite Mal in Folge rückläufig sein. „Dem Fiskus dürften dieses Jahr lediglich noch rund zehn Prozent des rechnerisch möglichen Umsatzsteueraufkommens fehlen“, sagte Ifo-Steuerexperte Rüdiger Parsche dem Handelsblatt. In den Spitzenjahren 2002 bis 2004 lag die Ausfallquote bei 11,5 Prozent.

Das Ifo-Institut berechnet jährlich aus Daten der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung die Steuerausfallquoten. Parsche betonte, die Daten deuteten darauf hin, dass nun doch die vom Gesetzgeber in den letzten Jahren ergriffenen Maßnahmen mit einer gewissen Verzögerung helfen, das Mehrwertsteueraufkommen zu stabilisieren. Rot-Grün hatte 2001 nach zahlreichen Berichten über bandenmäßigen Umsatzsteuerbetrug das Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz erlassen. Es sollte ab 2002 Betrügern das Leben schwerer machen und dem Fiskus Milliardeneinnahmen bringen. Seitdem muss etwa jeder Existenzgründer im ersten und zweiten Jahr seiner Tätigkeit monatlich Voranmeldungen zur Umsatzsteuer abgeben. Außerdem können Vorsteuererstattungen von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht werden. Ferner dürfen die Finanzbehörden ohne vorherige Ankündigung und außerhalb einer Außenprüfung Geschäftsräume betreten, um für die Umsatzsteuer maßgebliche Sachverhalte festzustellen.

Tatsächlich ist das Umsatzsteueraufkommen in den ersten sieben Monaten überraschend stark gestiegen. Die Einnahmen lagen um sechs Prozent über Vorjahresniveau. Der Arbeitskreis Steuerschätzung hatte im Mai für das Gesamtjahr lediglich mit einem Zuwachs von 1,8 Prozent gerechnet. Die erwarteten Mehreinnahmen von 2,5 Milliarden Euro sind somit bereits nach sieben Monaten übertroffen. „Das kann nicht allein der inländische Konsum sein“, sagte ein Steuerschätzer.

Ungeachtet des verschärften Instrumentariums für die Finanzbehörden ließen Bund und Länder letztes Jahr in einer Studie die Folgen eines Systemwechsels bei der Erhebung der Umsatzsteuer prüfen. Bei dem von den Gutachtern bevorzugten Reverse-Charge-Verfahren würden Unternehmer zum Steuerschuldner für an sie gelieferte Vorprodukte – heute muss der Lieferant die Steuer zahlen. Dies hätte zur Folge, dass Unternehmen Vorleistungen steuerfrei beziehen könnten, der Handel zwischen den Firmen würde also faktisch von der Steuer befreit. Allerdings würde ein solcher Systemwechsel die Zustimmung der EU-Kommission und aller EU-Finanzminister benötigen. Dies scheint zumindest mittelfristig ausgeschlossen. Das Ifo-Institut sieht einen solchen Systemwechsel ohnehin skeptisch. Schärfere Kontrollen im bestehenden System könnten effizienter sein. asr (HB)

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