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FIT IM BERUF: Auf Firmenkosten zum Arzt

Der Schreibtisch steht direkt neben dem Drucker und es zwickt in der Lunge? In solchen und anderen Fällen haben Arbeitnehmer gegenüber ihrem Arbeitgeber einen Anspruch auf arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen.

Der Schreibtisch steht direkt neben dem Drucker und es zwickt in der Lunge? In solchen und anderen Fällen haben Arbeitnehmer gegenüber ihrem Arbeitgeber einen Anspruch auf arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen. Das ergibt sich aus Paragraf elf des Arbeitsschutzgesetzes, wie Professor Stephan Letzel der Universitätsmedizin Mainz betont.

Danach kann der Arbeitnehmer regelmäßig überprüfen lassen, ob sich aus seinem Arbeitsplatz Gefahren für die Gesundheit ergeben. So kann der Arzt in einem Job mit Feinstaubbelastung etwa einen Lungenfunktionstest machen oder bei einem Büroarbeiter eine Augenuntersuchung. Die Kosten trägt der Arbeitgeber. Möchten Beschäftigte sich nicht vom Betriebsarzt untersuchen lassen, tragen sie die Kosten selbst. Der Betriebsarzt unterliegt der Schweigepflicht. dpa

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