zum Hauptinhalt

Wirtschaft: Flächentarifverträge

Flächentarifverträge sind Vereinbarungen, die Tarifparteien miteinander abschließen, um arbeitsrechtliche Normen zu bestimmen, zum Beispiel Lohnhöhe und Arbeitszeit. Tarifparteien sind Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände.

Flächentarifverträge sind Vereinbarungen, die Tarifparteien miteinander abschließen, um arbeitsrechtliche Normen zu bestimmen, zum Beispiel Lohnhöhe und Arbeitszeit. Tarifparteien sind Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände. Beiden Parteien ist es untersagt, über die gleichen Normen Verträge mit Anderen (auch Einzelbetrieben) abzuschließen. Denn solche betriebsinternen Vereinbarungen verstoßen gegen den geltenden Tarifvertrag und das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG Paragraf 77 Absatz 3). Schließen Betriebsrat und Vorstand von Holzmann jetzt eine solche betriebsinterne Vereinbarung ab, kann jedes betroffene Gewerkschaftsmitglied und Unternehmen gegen diesen Vertrag klagen - und bekäme Recht. Für Holzmann bedeutete dies, dass 245 Millionen Mark in der Sanierungskasse, die der Bundeskanzler gerade erst um einen ähnlich großen Betrag aufgestockt hat, fehlen.

asi

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false