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Die EU will die Rechte von Fluggästen einschränken.

© dpa

Fluggastrechte: EU will Entschädigungen für Verspätungen einschränken

Seit zwei Jahren will die EU die Rechte von Flugpassagieren neu regeln. Jetzt zieht sie die Einschränkung von Entschädigungszahlungen in Erwägung.

Stundenlang am Flughafen gewartet und nicht mal eine Entschädigung: In der EU wird eine spürbare Beschneidung der Fluggastrechte erwogen. Einem internen Papier des EU-Ministerrats vom vergangenen Jahr zufolge, das der Nachrichtenagentur AFP in Brüssel am Donnerstag vorlag, sollen Passagiere bei Flügen innerhalb der EU künftig erst ab einer Wartezeit von über fünf Stunden statt nach drei Stunden entschädigt werden.

Verbraucherschützer sehen die Überlegungen kritisch

Die erwogene Neuregelung könnte nach Einschätzung von Verbraucherschützern ferner das Abschmettern jeglicher Entschädigungsansprüche erleichtern. Allerdings ist ungewiss, ob die EU-Staaten diese Vorlage verabschieden. Ein Diplomat sagte am Donnerstag, das Thema Fluggastrechte werde bislang nur "auf Arbeitsebene" besprochen. "Da kann noch viel passieren." Nach heutiger europäischer Rechtslage haben Fluggäste bei allen
Flügen nach drei Stunden Verspätung Anrecht auf eine Entschädigung. Durch eine Neuregelung im Sinn des erwogenen Vorschlags würden sich sowohl die Schwellenwerte für die Wartezeit als auch die Höhe der Entschädigungen ändern - beide Male zu Lasten der Passagiere.

Die Höhe der Entschädigung hängt derzeit von der Entfernung ab

Im Moment hängt nur die Höhe der Entschädigung von der Entfernung ab, gezahlt wird aber grundsätzlich nach drei Stunden. Bei Flügen bis 1500 Kilometer sind es 250 Euro, bei Flügen zwischen 1500 und 3500 Kilometern 400 Euro und bei noch längeren Strecken 600 Euro. In Zukunft würde eine Entschädigung abhängig von der Entfernung erst nach fünf, neun oder zwölf Stunden fällig. Und auch diese sänke in bestimmten Fällen. Beispielsweise kann ein Fluggast heute bei einem Flug innerhalb Europas von 2000 Kilometern und einer Verspätung von vier Stunden mit 400 Euro rechnen. Der Neuregelung zufolge würde er nach vier Stunden überhaupt keine Entschädigung erhalten. Wäre derselbe Flug aber fünfeinhalb Stunden verspätet, wären es lediglich 250 Euro.

Die Überarbeitung der Fluggastrechte ist seit zwei Jahren im Gespräch

Die Revision der Fluggastrechte wird seit zwei Jahren diskutiert. Dabei geht es nicht nur um Streckenlängen und Entschädigungshöhen, sondern auch darum, wann eine Fluggesellschaft Entschädigungen ganz abschlagen darf, weil sie sich auf "außergewöhnliche Umstände" berufen kann. In dem internen Ministerratspapier wird dazu eine Klausel erwogen, die laut Verbraucherschützern gleichsam das Abschmettern jeglicher Ansprüche der Passagiere erleichtert.

Die Pläne setzten die Logik des Haftungssystem außer Kraft

Denn es würden "technische Defekte, die während des Checks vor dem Flug entdeckt werden", als außergewöhnlichen Umstände eingestuft, heißt es in dem Papier. Damit werde die ganze Logik des Haftungssystems umgeworfen, urteilt Flugrechtsexperte Otmar Lell vom Verbraucherzentrale Bundesverband. Denn heute gälten nur solche Umstände als außergewöhnlich, auf die die Airlines keinen Einfluss haben, zum Beispiel ein
Vulkanausbruch. Mit der Neuregelung könnten sich die Airlines stattdessen auch auf die selbst verantworteten Mängel berufen. Dadurch würden die meisten technischen Defekte dazu führen, dass die Fluggastrechte entfallen, meint Lell.

Das EU-Dokument stammt von Dezember 2014

Das EU-Dokument stammt vom 19. Dezember 2014. Es handelt sich um ein Arbeitsdokument des EU-Ministerrates und bezieht sich wiederum auf frühere Vorschläge vom Juni. In der Zwischenzeit hat sich nach Angaben des EU-Diplomaten im Ministerrat noch keine grundsätzliche Ausrichtung ergeben. Darüber hinaus muss sich der Ministerrat noch mit dem Europäischen Parlament einigen. Dieses hat bereits eine verbraucherfreundlichere
Linie zu den Fluggastrechten beschlossen. AFP

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