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Wirtschaft: Flugtickets ungewollt verschenkt Alitalia missglückt Werbeaktion

Rom - Bumerang für Alitalia: Was eine weltweite Werbeaktion sein sollte, ist der italienischen Luftfahrtgesellschaft durch einen Softwarefehler zum peinlichen Missgeschick geworden. Anstatt um 25 Prozent ermäßigte Tickets zu buchen, gelang es Tausenden Facebook-Nutzern, ihre internationalen Flüge ganz umsonst zu bekommen.

Rom - Bumerang für Alitalia: Was eine weltweite Werbeaktion sein sollte, ist der italienischen Luftfahrtgesellschaft durch einen Softwarefehler zum peinlichen Missgeschick geworden. Anstatt um 25 Prozent ermäßigte Tickets zu buchen, gelang es Tausenden Facebook-Nutzern, ihre internationalen Flüge ganz umsonst zu bekommen.

Alitalia stornierte die Tickets inzwischen – zur Empörung vieler Betroffener. Schuld ist, wie die Airline bestätigte, eine technische Panne. „Das Einzige, was wir sagen können, ist, dass es sich um einen Softwarefehler unseres japanischen Webportals handelte“, äußerte sich ein Pressesprecher am Dienstag. Berichten zufolge hatte Alitalia auf ihrem japanischen Internetportal für Flüge von Tokio nach Italien einen Gutschein über 25 000 Yen (rund 240 Euro) angeboten. Wer buchte, musste seine Mail-Adresse angeben.

Ein Fehler des Systems machte diesen Rabatt dann weltweit verfügbar, wodurch viele, billigere Flüge praktisch kostenlos wurden. Der Softwarefehler fiel zudem zusammen mit einer Werbeaktion des Unternehmens beim Online-Netzwerk Facebook, wodurch sich die Nachricht von den angeblichen Gratistickets noch schneller verbreitete. Rasch hatte es sich herumgesprochen, dass man die Tickets nach Istanbul und Abu-Dhabi auch komplett gratis bekommen konnte. Die Zahl der unfreiwillig „verschenkten“ Tickets ist offiziell nicht bekannt. Medien berichteten von Tausenden.

„Wir haben den Fehler rasch bemerkt, die Buchungen gestoppt und die Tickets storniert“, erklärte der Pressesprecher. Dieses Vorgehen sei im Übrigen als „völlig legal“ anzusehen: Der „Kauf der Gratistickets“ könne nicht als vollzogen gelten, da die Kreditkarten der Käufer nicht belastet worden seien. dapd

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