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FORMEN DER BETRIEBSRENTE: Der Arbeitgeber hat die Wahl

Arbeitnehmer haben einen Rechtsanspruch auf die Betriebsrente. Wie sie ausgestaltet ist, hängt davon ab, wofür sich der Arbeitgeber entscheidet:  Bei einer Direktversicherung schließt der Betrieb die Versicherung für seine Mitarbeiter ab – das heißt, Versicherungsnehmer ist das Unternehmen selbst.

Arbeitnehmer haben einen Rechtsanspruch auf die Betriebsrente. Wie sie ausgestaltet ist, hängt davon ab, wofür sich der Arbeitgeber entscheidet:  Bei einer Direktversicherung schließt der Betrieb die Versicherung für seine Mitarbeiter ab – das heißt, Versicherungsnehmer ist das Unternehmen selbst. Im Fall einer Insolvenz sind die Ansprüche der Mitarbeiter nur dann geschützt, wenn der Versicherer Mitglied im gesetzlichen Sicherungsfonds ist.

Den Direktversicherungen sehr ähnlich sind die

Pensionskassen
. Einziger Unterschied: Sie sind Versicherungsunternehmen, die ein oder mehrere Arbeitgeber gegründet haben.

Bei der Pensionszusage, auch Direktzusage genannt, ist dagegen kein Versicherer zwischengeschaltet. Stattdessen hat der Arbeitnehmer einen Vertrag mit dem Unternehmen – das verpflichtet sich, später die Betriebsrente zu zahlen und haftet dafür mit seinem Betriebsvermögen. Um das Geld im Falle einer Insolvenz zu schützen, werden die Betriebsrenten beim Pensionssicherungsverein abgesichert. Auch bei einer Unterstützungskasse haftet der Arbeitgeber für die Betriebsrente, die Abwicklung übernimmt aber ein externer Verein.

Die Altersvorsorge in Form des Pensionsfonds gibt es erst seit 2002. Anders als bei Pensionskassen oder Direktversicherungen darf das Geld bei einem solchen Fonds auch zu 100 Prozent in Aktien angelegt werden. Das verspricht höhere Renditen, ist aber riskanter. Auch hierbei ist die Betriebsrente über den Pensionssicherungsverein abgesichert. cne

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