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Wirtschaft: Freiberufler hoffen auf mehr Wettbewerb

Deutschlands Freiberufler hoffen nach den jüngsten Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) auf größere Freiheiten. Eine Liberalisierung des Standesrechts sei begrüßenswert, sagte Rechtsanwalt Andreas Tilp von der Tübinger Kanzlei Tilp & Kälberer.

Deutschlands Freiberufler hoffen nach den jüngsten Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) auf größere Freiheiten. Eine Liberalisierung des Standesrechts sei begrüßenswert, sagte Rechtsanwalt Andreas Tilp von der Tübinger Kanzlei Tilp & Kälberer. Das gelte vor allem für die Werbung. Man müsse "die alten Zöpfe im standesrechtlichen Denken" vieler Funktionäre in den Anwaltskammern abschneiden. Es reiche, wenn sich Anwälte an das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) halten, meint Tilp, der sich vor allem mit Schadensersatzansprüchen von Anlegern einen Namen gemacht hat.

Der EuGH in Luxemburg hatte am Dienstag entschieden, dass berufsständische Kammern keine Selbstverwaltungsorgane der öffentlichen Gewalt sind, sondern Unternehmensvereinigungen (Az: C-309/99; C-35/99). Die EU-Kommission hat darauf hin angekündigt, sie wolle Freiberufler von den strengen Regeln des Standesrechts befreien. Das würde auch die Stuttgarter Kanzlei Gleiss Lutz Hootz und Hirsch begrüßen. "Die Urteile werden nicht ohne Folgen bleiben", heißt es in dem auf Arbeitsrecht spezialisierten Büro. Denn wer einen Anwalt suche, tue sich derzeit schwer, den Richtigen zu finden. Oft riefen Arbeitnehmer in der Kanzlei an, berichtet Katrin Haußmann, die auf das Büro in den Gelben Seiten gestoßen seien. Doch Gleiss Lutz Hootz und Hirsch vertreten fast ausschließlich Unternehmen und Arbeitgeber.

Dagegen sieht die Bundesrechtsanwaltskammer keinen Handlungsbedarf. Da in Deutschland das Standesrecht vom Gesetzgeber flankiert werde, gelte hier zu Lande eine "Sondersituation", die von den Luxemburger Richtern gebilligt worden sei, meint die Leiterin des Brüsseler Büros, Heike Lörcher. Die jüngsten Urteile des EuGH hätten keine Auswirkungen. Das sehen ihre Kollegen der anderen Kammern - die berufsständischen Vertretungen von Anwälten, Wirtschaftsprüfern, Apothekern und Steuerberatern - ähnlich. "Es sind keine Rückwirkungen zu befürchten", sagt auch Thomas Hund, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Bundessteuerberaterkammer.

Doch wenn es nach EU-Wettbewerbskommissar Romano Prodi geht, könnte es mit der Ruhe bald vorbei sein. "Wir werden die Regulierungsmaßnahmen der Berufsorganisationen sehr genau prüfen und gegen restriktive Bestimmungen zu Lasten der Verbraucher vorgehen", kündigte ein Sprecher des obersten Wettbewerbshüters an.

Insgesamt gibt es hier zu Lande 740 000 Rechsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ärzte, Apotheker und Architekten, die freiberuflich arbeiten. Die größte Gruppe sind die Ärzte, gefolgt von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern sowie Anwälten und Notaren. Sie alle sind an enge Standesregeln gebunden, die ihnen insbesondere bei der Werbung strenge Regeln diktieren. Damit könnte nach den EuGH-Urteilen bald Schluss sein. Die Luxemburger Richter haben zwar grundsätzlich die Selbstregulierung der Berufe befürwortet, sind aber auch der Meinung, dass die Absprachen von Standesorganisationen und Kammern nicht zur Beschränkung des Wettbewerbs missbraucht werden dürfen. Darum sei ein Verbot von Werbung nicht zu tolerieren.

Die Freiberufler selbst haben nichts dagegen: Mehr Werbung bedeutet für sie eine größere Wettbewerbsfähigkeit. "Für viele Steuerberater und Wirtschaftsprüfer wäre es eine Erleichterung, wenn mehr Werbung zulässig wäre", sagt Marlene Großkreuz, Vorsitzende des Berliner Steuerberaterverbandes. Gleichzeitig gibt sie zu, dass die Auswahl für den Verbraucher noch schwieriger werden könnte: "Der kann ja nicht nachprüfen, ob die Werbeaussage stimmt".

Im Unternehmensgeschäft stellen sich solche Probleme nicht. Die international bekannte Kanzlei Linklaters Oppenhoff & Rädler ist auch ohne Zeitungsanzeigen oder Werbespots ihrer Klientel wohl bekannt. Mit Seminaren, einem speziellen News Letter oder Veranstaltungsreihen spricht man die Unternehmenskundschaft gezielt an, ohne in Konflikt mit dem Standesrecht zu kommen. "Die Urteile lassen uns völlig kalt", heißt es in der Kanzlei.

hej, pet

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