zum Hauptinhalt
Strittiges Druckwerk. Die IG Metall hat noch Bedenken, wenn es um Arbeitnehmerrechte bei Ceta geht.

© Uwe Anspach/dpa

Freihandelsabkommen Ceta: IG-Metall fürchtet um Rechte der Arbeitnehmer

Die IG Metall fordert Nachbesserungen beim EU-Freihandelsabkommen mit Kanada. Ein Rechtsgutachten bestätigt Schwächen beim Arbeitnehmerschutz.

Von Ronja Ringelstein

Die IG Metall fürchtet durch das EU-Freihandelsabkommen mit Kanada (Ceta) Beeinträchtigungen von Arbeitnehmerrechten und fordert rechtsverbindliche Klarstellungen. Ihre Befürchtungen ließ sich die die Gewerkschaft durch ein Rechtsgutachten der ehemaligen Justizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) und des Arbeitsrechtlers Wolfgang Däubler bestätigen. Gutachter und Gewerkschaft fordern insbesondere das Europäische Parlament auf, auf die Ausgestaltung des Vertragstextes Einfluss zu nehmen und Arbeitnehmerrechte zu sichern.

Großes Risiko für Arbeitnehmer: Der Investorenschutz, so die Juristen

Die Juristen warnen insbesondere vor Risiken durch den im Abkommen festgelegten umstrittenen Schutz der Investoren. Das Ceta-Abkommen erlaube es, dass Investoren Schadensersatzforderungen gegen den Staat erheben können, wenn der Gesetzgeber Vorschriften erlasse, die den legitimen Gewinnerwartungen von Investoren widersprechen. Dieses Risiko bestehe auch, wenn das Parlament Gesetze im Arbeitsrecht beschließe, etwa den Mindestlohn erhöhe.
Im Ceta-Vertrag selbst müsse aber klargestellt werden, fordern die Juristen, dass „arbeits- und sozialrechtliche Regelungen“ eben nicht Gegenstand von Investorenklagen sein können, auch dann nicht, „wenn sie Auswirkungen auf die Märkte für Waren und Dienstleistungen haben.“

Die Auslegungserklärung zum Vertrag ist nicht bindend

Tatsächlich haben sich die Ceta-Vertragsparteien bereits zu diesem Punkt bekannt – aber nicht verbindlich: In der europäisch-kanadischen „Gemeinsamen Auslegungserklärung“ zum Vertrag wird zwar am Investorenschutz festgehalten, aber klargestellt, dass kein Investor Schadensersatz verlangen kann, wenn er höhere Löhne bezahlen muss. „Das ist ein kleiner Fortschritt“, sagte Däubler, aber es reiche noch nicht, weil die Auslegungserklärung keine verbindliche Regelung sei. Auslegungserklärungen zu einem Vertrag kommen erst zur Anwendung, wenn darüber gestritten wird, wie ein Vertragstext zu verstehen ist.

Fraglich sei dann aber noch, wer den Text auslege. Sollten das die Investitionsgerichte sein, warnte Däubler-Gmelin, sei nicht gesagt, dass diese von der Auslegungserklärung auch Gebrauch machten. Um also sicherzustellen, dass Arbeitnehmerrechte mindestens auf dem jetzigen Stand bleiben, fordern die Juristen das EU-Parlament auf, in der anstehenden Beschlussphase darauf zu beharren.

Das EU-Parlament soll nun nachsteuern bei Ceta

„Die Europäische Kommission ist der Meinung, Ceta sei ausverhandelt. Aber das heißt nicht, dass nicht nachverhandelt werden könne“ , sagte Däubler-Gmelin. Das Parlament habe die Möglichkeit und die Verpflichtung alle Kritikpunkte inhaltlich aufzugreifen und ergebnisoffen zu diskutieren. Sollte es zu dem Ergebnis kommen, dass die Sicherung von Arbeitnehmerinteressen eine Änderung des Vertragstextes erfordere, habe es mehrere Möglichkeiten: Es könne entweder mit der Kommission eine Nachverhandlung absprechen. Oder den Weg eines verbindlichen Zusatzprotokolls wählen, das die Forderungen rechtssicher aufnehme. Das sei mehr als die bloße Auslegungserklärung.

Nächste Woche soll Ceta unterzeichnet werden - doch es gibt Widerstand

Ceta ist völkerrechtlich noch nicht bindend, aber quasi ausverhandelt. Die Europäische Kommission hat dem Rat der EU die Unterzeichnung und den Abschluss von Ceta offiziell vorgeschlagen. Nach der Beschlussfassung durch den Rat kann das Abkommen vorläufig angewandt werden. Zu den Voraussetzungen hatte das Bundesverfassungsgericht vorige Woche geurteilt. Voraussetzung für das eigentliche Inkrafttreten ist der Abschluss des Abkommens durch den Ratsbeschluss mit Zustimmung des Europäischen Parlaments sowie durch Ratifizierung in allen nationalen Parlamenten.
Kommende Woche sollen die EU-Handelsminister den Weg für die Unterzeichnung von Ceta auf dem EU-Kanada-Gipfel am 27. Oktober freimachen. Noch wollen aber nicht alle EU-Staaten zustimmen, insbesondere das Regionalparlament der Wallonie in Belgien stimmte gegen die Unterzeichnung des Freihandelsabkommens. Vielleicht finden die EU-Staats- und Regierungschefs beim derzeit tagenden Gipfel in Brüssel noch eine Lösung, um die Wallonen zufrieden zu stellen.
Die IG Metall hat die „klare Erwartung“, dass es „weitere Verbesserungen“ gebe, wie Gewerkschaftschef Jörg Hofmann sagte. Neben dem Investitionsschutz sehe man auch Verbesserungsbedarf bei der Zulässigkeit von Tariftreuereglungen und bei der Einhaltung von Arbeitnehmerrechten. Der Verhandlungsstand von Ceta setze im Vergleich zu anderen Abkommen die besten Standards für fairen Handel, sagte Hofmann. Die Juristen Däubler und Däubler-Gmelin betonten: Alles in allem sei Ceta eine enorme Chance, da Kanada den Europäern bei ihren Standards durchaus ähnlich sei. Das müsse man jetzt nutzen.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false