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Über das geplante Freihandelsabkommen zwischen den USA und Europa wird noch viel gestritten werden.

© dpa

Freihandelsabkommen TTIP: An der Justiz vorbei

Der Mittelstandsverband BVMV lehnt den geplanten Investitionsschutz für Unternehmen im transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP ab.

Der Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) hält den geplanten Investitionsschutz für Unternehmen im transatlantischen Freihandelsabkommen zwischen den USA und der Europäischen Union (TTIP) für überflüssig. „Die Regelungen benachteiligen die mittelständische Wirtschaft, hebeln die Rechtsstaatlichkeit aus und gehen so zulasten der Mitgliedstaaten der EU“, heißt es in einem Positionspapier, das der Verband als Stellungnahme bei der EU-Kommission eingereicht hat. Das Gremium wollte am Mittwoch in Brüssel über die Details einer Investitionsschutzklausel in dem bilateralen Freihandelsabkommen diskutieren.

Der nach dem aktuellen Stand der Verhandlungen vorgesehene „Investor-Staat-Streitbeilegungsmechanimus“ (ISDS) sei für mittelständische Unternehmen unerschwinglich und begünstige Großkonzerne, die dadurch geltendes nationales Recht umgehen könnten, argumentiert der BVMW in dem Papier, das dem Tagesspiegel vorliegt. Auch seien die milliardenschweren Direktinvestitionen der USA in der EU und die hohen europäischen Investitionsbestände in Amerika „ein deutliches Zeichen für das gegenseitige Vertrauen in die vorhandenen rechtlichen und demokratischen Rahmenbedingungen für Investitionen“. Laut BVMW haben die USA im Jahr 2013 insgesamt 313 Milliarden Euro in der EU investiert – so viel wie kein anderes Land.

Regeln zum Schutz von Investitionen

Nach dem aktuellen Stand der TTIPVerhandlungen sollen in das Freihandelsabkommen Regelungen zum Investitionsschutz aufgenommen werden, bei denen Schiedsgerichte außerhalb des herkömmlichen Rechtsweges über Streitigkeiten zwischen Staaten und ausländischen Investoren entscheiden können. Diese Gerichte sollen mit drei Juristen besetzt werden, die keine hauptamtlichen Richter sind. Auch sollen Verfahren vor entsprechenden Schlichtungsinstitutionen nicht öffentlich, dafür aber für die Betroffenen bindend sein. All das sei ganz und gar nicht im Sinne des Mittelstandes, heißt es in der Stellungnahme des BVMW: „Es besteht nicht nur die Gefahr der Aushebelung der staatlichen Gerichtsbarkeit, sondern zudem eine mögliche indirekte Beeinflussung der staatlichen Regulierungspolitik.“

Viele sehen ihre Belange nicht berücksichtigt

Das eingereichte Positionspapier dürfte ganz im Sinne der Verbandsmitglieder sein: Laut einer internen Umfrage sehen rund die Hälfte der Befragten ihre Belange in dem geplanten Abkommen mit den USA nicht berücksichtigt. Ebenso viele fürchten, dass durch TTIP bewährte deutsche Standards und Normen aufgeweicht werden.

Die Europäische Kommission begründet die Notwendigkeit von Schiedsgerichten im Rahmen des Investitionsschutzes mit zwei Fällen von „Rechtsverweigerung“ in den USA. So blieb es dem kanadischen Fensterhersteller Loewen verwehrt, gegen das Urteil eines US-Gerichts zu klagen, welches die Firma in einem Rechtsstreit zu einer Schadenersatzzahlung in Höhe von 500 Millionen Dollar verdonnert hatte. Als anderes Negativbeispiel wird die kanadische Firma Mondev angeführt, die gegen die Bostoner Stadtentwicklungsbehörde vor Gericht ziehen wollte – die Institution war wegen einer Klausel gegen jegliche Anfechtung immun.

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