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Wirtschaft: Friedenspflicht

Friedenspflicht (siehe Artikel auf dieser Seite) ist die Verpflichtung der Tarifparteien, während der Laufzeit eines Tarifvertrags auf Kampfmaßnahmen zu verzichten. Damit sind auf Seiten der Gewerkschaften Streiks ausgeschlossen und die Arbeitgeber dürfen keine Aussperrungen vornehmen.

Friedenspflicht (siehe Artikel auf dieser Seite) ist die Verpflichtung der Tarifparteien, während der Laufzeit eines Tarifvertrags auf Kampfmaßnahmen zu verzichten. Damit sind auf Seiten der Gewerkschaften Streiks ausgeschlossen und die Arbeitgeber dürfen keine Aussperrungen vornehmen. Die Friedenspflicht teilt sich in zwei unterschiedliche Ausprägungen. Bei der relativen Friedenspflicht darf kein Arbeitskampf über die im bestehenden Tarifvertrag geregelten Inhalte geführt werden. Inhalte, die nicht im Tarifvertrag geregelt sind, können jedoch Gegenstand von Streiks werden, ohne gegen die relative Friedenspflicht zu verstoßen. Die Tarifparteien können aber auch eine absolute Friedenspflicht für die Laufzeit eines Tarifvertrages vereinbaren. Arbeitgeber und Gewerkschaften sind Kampfmaßnahmen in diesem Fall ausnahmslos verboten. zak

LEXIKON

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