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Wirtschaft: Führung und Kontrolle: "Die Shareholder machen vielen Vorständen Angst"

Theodor Baums ist Inhaber des Lehrstuhls für Bankrecht an der Universität Frankfurt und Vorsitzender der Regierungskommisision "Corporate Governance". Herr Baums, in der Diskussion um die Mitbestimmung haben die Interessen der Arbeitnehmerseite wieder mehr Gehör gefunden.

Theodor Baums ist Inhaber des Lehrstuhls für Bankrecht an der Universität Frankfurt und Vorsitzender der Regierungskommisision "Corporate Governance".

Herr Baums, in der Diskussion um die Mitbestimmung haben die Interessen der Arbeitnehmerseite wieder mehr Gehör gefunden. Ist der Shareholder auf dem Rückzug?

Nein, im Gegenteil. Shareholder und Arbeitnehmer sind ja oft dieselbe Person. Das lässt sich nicht mehr einfach trennen. Die Diskussion um die Betriebsverfassung ändert nichts am langfristig dominierenden Trend: Die Unternehmen orientieren sich global, sie finanzieren sich an den Kapitalmärkten und nehmen ausländische Anteilseigner auf. Der Einfluss dieser Shareholder auf die Unternehmensführung wird zunehmen.

Wächst angesichts der Talfahrt an den Börsen der Druck?

Das ist eine Entwicklung, die mit der Börse nur bedingt zu tun hat. Niedrige Kurse begünstigen Übernahmen, und die Aktionäre haben vor allem in Übernahmesituationen die Macht. Wir werden noch viele solcher Take-overs erleben. Das Beispiel Mannesmann-Vodafone zeigt: Die Shareholder entscheiden über die Zukunft der Unternehmen. Das macht vielen Vorständen Angst.

Die Deutschland AG wird in Bewegung geraten, wenn die Unternehmen ihren Beteiligungsbesitz von 2002 an steuerfrei verkaufen dürfen. Wird das Einfluss auf die Machtverteilung in den Unternehmen haben?

Die Steuerreform versetzt der Deutschland AG, also der engen Verflechtung der deutschen Unternehmen und Banken, nur den Todesstoß. Die internationale Aufstellung der Konzerne mit all ihren Folgen auf den Shareholder Value untergräbt dieses Netzwerk schon lange. Die personelle Besetzung der Gremien wird sich möglicherweise ändern. Aber der Einfluss der Banken in den Aufsichtsräten wird gerne überschätzt.

Die Kritik richtet sich auf die nachlässige Arbeit der Aufsichtsräte - vor allem bei jungen Unternehmen am Neuen Markt ...

Shareholder haben ein wachsendes Informationsbedürfnis und sie fordern mehr Transparenz. Der Neue Markt ist ein großes Experimentierfeld; eine privatrechtliche Veranstaltung der Deutschen Börse AG, die sich weitgehend dem Börsengesetz entzieht. Viele unerfahrene Anleger haben dort mit ihrem Geld gespielt und irgendwann die Kontrolle verloren. Der Vorwurf, die Aufsicht innerhalb und außerhalb der Unternehmen habe versagt, greift zu kurz. Ein Zocker darf nicht erwarten, dass ihn die Regierung am Ende vor dem Desaster rettet.

Aber waren die Aufsichtsräte nicht häufig angesichts des rasanten Wachstums einiger Gesellschaften überfordert?

Ein guter Aufsichtsrat ist für kleine, stark wachsende Unternehmen sicher von großer Bedeutung. Er muss sich flexibel an den Wachstumskurs anpassen können. Das mag bei einigen Firmen am Neuen Markt nicht funktioniert haben. Man kann sich auch fragen, ob die Gremien oft genug getagt haben, zeitlich verfügbar und personell optimal besetzt waren. Aber der Aufsichtsrat trägt nicht automatisch die Verantwortung für enttäuschte Ertragserwartungen.

Die Regierungskommission, deren Vorsitzender Sie sind, prüft, ob ein Verhaltenskodex zur Unternehmenskontrolle nötig ist. Wird es ein Corporate-Governance-Gesetz geben?

Nein. Die Regierung, die die Kommission eingesetzt hat, wird möglicherweise auf unsere Vorschläge - etwa beim Thema Anlegerschutz und Aktionärsklagen - mit einem Gesetz reagieren. Aber unser Ziel ist ein anderes: Wir entwickeln Regeln, die eine wirkungsvollere Kontrolle der Unternehmen im Sinne der Aktionäre ermöglichen.

Für wen sind diese Regeln verbindlich?

Wir überlegen, ob ein "Code of Best Practise" sinnvoll ist, an den sich Vorstände und Aufsichtsräte halten können - aber sie müssen nicht. Uns schwebt dabei das britische Beispiel vor. Dort müssen Unternehmen, die sich einem entsprechenden Kodex nicht unterwerfen wollen, begründen, warum sie es nicht tun, und eigene Modelle vorstellen.

Ist nicht auch der Gesetzgeber gefordert?

Das Recht stößt an seine Grenzen. Es gibt kein Gesetz, das vor unternehmerischem Misserfolg schützt. Wir werden einige Transparenzvorschriften vorschlagen, etwa bei der Offenlegung des Aktienbesitzes. Der Anteil, den ein Vorstand an seiner Gesellschaft hält, sagt immer auch etwas darüber aus, was er von dem Unternehmen hält.

Brauchen wir bessere Haftungsregeln für schlechte Vorstände?

Haftungsvorschriften gibt es schon. Die Frage ist nur, ob sie von den Aufsichtsgremien auch durchgesetzt werden. Hier sind die Hürden, die das Aktiengesetz aufstellt, zu hoch. Außerdem: Haftungsfragen werden immer gestellt, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist. Corporate Governance bedeutet, Prohylaxe zu betreiben.

Herr Baums[in der Diskussion um die Mitbestimmung]

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