zum Hauptinhalt
Deal ist Deal. Auch wenn sich der Einkauf hinterher als schlechtes Geschäft darstellt, ist man an den Vertrag gebunden.

© Britta Pedersen/dpa

Update

Fürs Leben lernen (8): Einen Kauf tätigen

Mit dem Taschengeld etwas kaufen - das klingt einfach. Aber darf man auch als 17-Jähriger einen Kaufvertrag unterschreiben? Und wie tritt man von einem Vertrag zurück? Ein Basisratgeber und Teil 8 unserer Serie.

Kaufen macht Spaß und ist eigentlich ziemlich simpel.

Worum geht es? Man gibt jemandem Geld und bekommt dafür Ware – ein Handy, einen Mantel, ein Buch, einen Apfel, was auch immer.

Wie geht es? Die meisten Geschäfte laufen reibungslos: Man geht in einen Laden und sucht sich etwas aus. Oder man surft im Internet und bestellt online. Wer 18 ist oder älter, kann solche Kaufverträge problemlos schließen. Schwieriger ist es bei Jüngeren. Kinder unter sieben sind nicht geschäftsfähig und können daher gar keine wirksamen Käufe tätigen. Zwischen sieben und 17 ist man beschränkt geschäftsfähig. Stimmen die Eltern (besser) vorher oder (notfalls) hinterher dem Kauf zu, wird das Geschäft wirksam. Dinge, die die Kinder und Jugendlichen mit ihrem Taschengeld erwerben können, können sie auch ohne das Okay ihrer Eltern kaufen. Allerdings müssen sie in diesen Fällen die Ware auf einen Schlag bezahlen, Ratenkäufe sind nicht erlaubt.

Brauche ich das? Was man braucht, muss jeder selbst wissen. Allerdings sollte man sich gut überlegen, was man anschaffen möchte, denn Deal ist Deal. Auch wenn sich das Ganze hinterher als schlechtes Geschäft darstellt, weil es das Handy oder das Fahrrad woanders billiger gibt, ist man an den Vertrag gebunden. Nur für Wucher oder sittenwidrige Verträge gilt etwas anderes. Allerdings kommt das sehr selten vor.

Was muss ich sonst noch wissen? Wenn man nicht im Laden kauft, sondern online, am Telefon oder per Brief bestellt, kann man zwei Wochen lang vom Vertrag zurücktreten. Von diesem Widerrufsrecht gibt es jedoch Ausnahmen – etwa für CDs, DVDs oder Computerspiele. Die kann man nur zurückgeben, solange sie versiegelt sind. Auspacken, kopieren, zurückschicken – das geht nicht. Auch verderbliche Waren wie Lebensmittel oder Blumen sind ausgeschlossen, genauso wie individuell angefertigte Produkte (Möbel, Maßkleidung) oder Waren wie Heizöl, die man nicht zurückschicken kann.

Was auch noch wichtig ist: Egal ob im Laden oder online gekauft, die Ware muss bei der Übergabe in Ordnung sein. Ist sie kaputt, muss der Verkäufer das Produkt reparieren oder ein neues, fehlerfreies Modell liefern. Hat das Gerät nur kleine Macken, kann man es auch behalten, aber den Kaufpreis im Nachhinein kürzen (mindern). Klappen Reparatur oder Neulieferung nicht, kann man auch komplett vom Vertrag zurücktreten. Dann gibt man die Ware zurück und bekommt sein Geld zurück. Diese Gewährleistungsrechte gelten zwei Jahre lang. In den ersten sechs Monaten ist eine Reklamation besonders leicht, weil zugunsten der Verbraucher unterstellt wird, dass die Ware von Anfang an defekt war.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false