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Wirtschaft: Fusion von Eon und Ruhrgas wieder erlaubt Ministererlaubnis im zweiten Anlauf unter verschärften Auflagen bestätigt, doch ein Gericht blockiert den Vollzug

Berlin (asi/fo). Die Bundesregierung hält ihre Ministererlaubnis zur Fusion der Energiekonzerne Eon und Ruhrgas erwartungsgemäß aufrecht.

Berlin (asi/fo). Die Bundesregierung hält ihre Ministererlaubnis zur Fusion der Energiekonzerne Eon und Ruhrgas erwartungsgemäß aufrecht. Wirtschaftsstaatssekretär Alfred Tacke sagte am Donnerstag in Berlin, die Auflagen für beide Unternehmen seien jedoch „deutlich verschärft“ worden. Noch in dieser Woche werde er beim Oberlandesgericht Düsseldorf eine Aufhebung des Vollzugsverbotes beantragen. Wettbewerber haben angekündigt, ihre Klagen aufrecht zu erhalten.

Trotz anhaltendem Protest von Konkurrenten und Verbraucherschützern hält Tacke die volkswirtschaftlichen Vorteile der Energiefusion für „weitreichender“ als die wettbewerbsrechtlichen Bedenken gegen die Verbindung von Eon und Ruhrgas. Daher habe er die Ministererlaubnis vom 5. Juli 2002 „nach erneuter Abwägung bestätigt“, sagte Tacke in Berlin. Er gehe nach der nochmaligen öffentlichen Anhörung der Verfahrensbeteiligten, an der er teilgenommen habe, davon aus, dass die verfahrensrechtlichen Bedenken des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf geheilt seien und das Gericht dem Vollzug der Fusion nicht mehr im Wege stehen werde. Das Gericht hatte Ende Juli den Vollzug der Fusion untersagt.

Gegenüber der ursprünglichen Ministererlaubnis verordnete Tacke den Fusionskandidaten nun allerdings schärfere Auflagen. Er begründete dies unter anderem mit der nicht zustande gekommenen Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes. Die Bundesregierung wollte das Gesetz ursprünglich in der vergangenen Woche im Bundestag verabschieden, hatte jedoch dann wegen der geringen Präsenz ihrer Parlamentarier darauf verzichtet. Man habe sich eine weiter gehende Marktöffnung von diesem Gesetz versprochen, sagte Tacke, und müsse dies nun durch höhere Auflagen an Eon und Ruhrgas ausgleichen.

So muss Ruhrgas 200 Milliarden Kilowattstunden statt bisher 75 Milliarden importierter Gasmenge an Konkurrenten per Versteigerung abgeben. Damit soll die Marktmacht des größten deutschen Gasimporteurs beschränkt werden. Zudem wurde der Mindestpreis, den Konkurrenten bei diesen Auktionen bieten müssen, auf 95 Prozent des Einkaufspreises festgelegt. Nach Stand Juli sollte die Gasmenge zum Einkaufspreis angeboten werden. Außerdem müssen weitere Beteiligungen an Unternehmen von beiden Fusionspartnern abgegeben werden. Neben Eon wird jetzt auch Ruhrgas verpflichtet, sich von Anteilen an den Bremer Stadtwerken und Bayerngas zu trennen. Unverändert gegenüber der ersten Genehmigung müssen weiterhin Anteile am ostdeutschen Gasversorger VNG, am Wasserversorger Gelsenwasser und am Regionalversorger EWE Oldenburg verkauft werden. Sollte das OLG in Düsseldorf in den nächsten Wochen sein Eilurteil nicht aufheben, dürfte sich das Verfahren nach Einschätzung von Beteiligten recht lange hinziehen. Das Gericht selbst hatte angekündigt, im Hauptverfahren frühestens Ende November weiter zu verhandeln. Eon-Chef Ulrich Hartmann erklärte zwar kürzlich, er habe keinen Zeitdruck. Außergerichtliche Vereinbarungen schließt Hartmann inzwischen aus. Bei einigen Anregungen der Kläger sei ihm der „Begriff Erpressung“ eingefallen, sagte Hartmann am Donnerstag. Nach Angaben Hartmanns wird der Konzern die neuen Auflagen akzeptieren. Dies führe aber dazu, dass das neue Unternehmen seine Renditeziele erst ein oder zwei Jahre später erreichen werde. Das Eon-Management habe sogar überlegt, „ob wir das überhaupt noch akzeptieren können und wollen“.

Die Energie Baden Württemberg (EnBW), Konkurrent und einer der acht Kläger vor dem OLG, lehnt die Fusion trotz verschärfter Auflagen weiter ab. Die Beschwerde werde auf keinen Fall zurückgezogen. Ablehnend hatten sich bereits zuvor andere Wettbewerber geäußert.

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