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Wirtschaft: Gasag: Berlins Kartellamt unter Beschuß

Wurde der Betrieb je auf Preismißbrauch überprüft? / "Völlig abwegige Rechtsauffassung" kritisiert BERLIN (dw).

Wurde der Betrieb je auf Preismißbrauch überprüft? / "Völlig abwegige Rechtsauffassung" kritisiert

BERLIN (dw).Die Untätigkeit des Berliner Landeskartellamtes im Fall Gasag stößt auf die scharfe Kritik von Wettbewerbshütern.Der Leiter der Landeskartellbehörde Brandenburg, Harald Piltz, warf den Berliner Kollegen am Donnerstag eine "völlig abwegige Rechtsauffassung" vor.Das Bundeskartellamt bezweifelte gegenüber dem Tagesspiegel sogar, daß die Preisgestaltung der Gasag jemals Gegenstand einer kartellrechtlichen Prüfung gewesen sein soll.Dies war von der Senatsverwaltung für Wirtschaft am Vortag behauptet worden. Hintergrund ist ein Preisvergleich des Bundeskartellamtes, wonach die Preise der Gasag in verschiedenen Verbrauchsstufen zum Teil bis zu 39,9 Prozent über denen des Umlandversorgers EWE liegen.Ein Sprecher des Wirtschaftssenats hatte daraufhin erklärt, die Preisgestaltung der Gasag werde von der Landeskartellbehörde "laufend überprüft", es hätten sich aber "keine Hinweise auf einen Mißbrauch der Monopolstellung" ergeben.Im übrigen, so der Sprecher, sei es Berlins Landeskartellbehörde "schon allein aus rechtlichen Gründen nicht möglich, ein dauerhaft defizitäres Unternehmen zu niedrigeren Preisen zu zwingen." Kurt Markert, Abteilungsleiter beim Bundeskartellamt, bezweifelt, daß ein möglicher Preismißbrauch der Gasag jemals ernsthaft überprüft wurde.Nach den gesetzlichen Vorschriften hätten Wirtschaftssenat oder Landeskartellamt die Bundesbehörde über eine Gasag-Prüfung informieren müssen."Ich bin seit zehn Jahren in dieser Abteilung und habe davon noch nie etwas gehört", sagte Markert."Für mich ist das ein starkes Indiz dafür, daß da überhaupt nichts gemacht wurde." Mit einem Aktienanteil von 51,2 Prozent ist das Land Berlin Hauptanteilseigner der Gasag.Das führt zu einer Interessenkollision: Das Land ist Mitbesitzer und Preiswächter in einer Person und an hohen Gasag-Preisen zur Entlastung der Landeskasse interessiert. Die Aussage der Berliner Kartellbehörde, man könne ein Unternehmen, das rote Zahlen schreibt, nicht zu Preissenkungen zwingen, wurde vom Brandenburger Wettbewerhshüter Harald Piltz "als völlig abwegig" bezeichnet: "Bei so einer Rechtsauffassung kann ich die Kartellbehörde gleich ganz zu machen und spazieren gehen." Piltz verwies darauf, daß die Berliner Kollegen damit gegen Paragraph 103 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen handelten ­ und gegen geltende Rechtsprechung: Das Kammergericht Berlin habe am 15.Januar in einem Verfahren gegen die Spreegas (Cottbus) ausdrücklich festgestellt, daß ein Unternehmen nicht mit dem Hinweis auf rote Zahlen das Kartellrecht unterlaufen könne."Verluste sind kein sachlicher Grund, mit dem man Preismißbrauch rechtfertigen kann", sagte Piltz. Falls die Gasag des Preismißbrauchs überführt würde, müßte sie ­ wie die Spreegas ­ den Kunden das zuviel kassierte Geld zurückerstatten.Dies könnten laut Bundeskartellamt "mehrere hundert DM für den Einzelverbraucher sein." Gaskunden in Brandenburg könnte so ein Geldsegen bald ins Haus stehen.Das Oberlandesgericht Brandenburg/Havel entscheidet am 16.Dezember einen Streit zwischen Erdgas Mark Brandenburg und Landeskartellamt.Gibt das Gericht den Wettbewerbshütern recht, müßte die EMB für die zweite Jahreshälfte 1997 rund zehn Mill.DM an ihre Kunden zurückgeben.Die EMB forderte in ihrem Versorgungsgebiet ähnlich hohe Preise wie die Gasag in Berlin. Unabhängig davon erreichte Brandenburgs Kartellamtschef Harald Piltz, daß die EMB zum Januar ihre Tarife um 10 Prozent senkt ­ für Einfamilienhäuser folgt daraus eine Jahresersparnis von rund 200 DM.Damit nicht genug, fordert Piltz von der EMB "bis spätestens Ende März" eine weitere Preissenkung: "Anderenfalls sehe ich mich gezwungen, ein weiteres Mißbrauchsverfahren gegen die EMB durchzuführen", so Piltz gegenüber dem Tagesspiegel. Auf einen so streibaren Kartellamts-Chef können Berlins Verbraucher und Industriebetriebe nicht hoffen.Gegenüber Berlin hat Piltz den Vorteil des Unabhängigen: Sein Dienstherr, das Land Brandenburg, ist an keinem Gasversorger beteiligt.So kann auch Wirtschaftsminister Burkhard Dreher offen gegen die EMB-Preise wettern: "Industriellen Energieabnehmern müssen vertretbare Energiepreise angeboten werden, um ihnen als Investoren Ansiedlungsreize in Brandenburg zu bieten.Für die Verbraucher ist es unverständlich und nicht akzeptabel, für Erdgas bis zu einem Drittel mehr bezahlen zu müssen, als ihre Nachbarn bei der EWE." Solche deutlichen Töne hat man vom Dienstherr der Berliner Kartellbehörde, Wirtschaftssenator Elmar Pieroth, selten gehört.Zum Nachteil der Berliner Wirtschaft: "Der Gaspreis ist ein ganz offenkundiger Standort-Nachteil für Berlin ­ sowohl im Vergleich zum Umland als auch zu anderen Ballungsräumen", so Jürgen Wittke, Referatsleiter Infrastruktur bei den Unternehmensverbänden Berlin und Brandenburg (UVB).Die Unterschiede seien "geradezu eklatant".

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