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Wirtschaft: Gasag straft unliebsame Kunden ab

Wer sich gegen Preiserhöhungen wehrt, sollte höheren Tarif bezahlen. Nun lenkt das Unternehmen ein

Berlin - Die Höhe der Gaspreise sorgt in Berlin für neuen Ärger. So wollte der Versorger Gasag nach Informationen des Tagesspiegels mehrere Kunden gegen deren Willen in einen ungünstigeren Tarif einstufen. Die Kunden hatten gegen die jüngste Preiserhöhung Protest eingelegt und ihre Zahlungen nur noch unter Vorbehalt geleistet. Daraufhin kündigte die Gasag den Kunden die bisher gültige Einzugsermächtigung. Eine Einzugsermächtigung ist jedoch Voraussetzung für den günstigen Tarif „Gasag Aktiv“. Die protestierenden Kunden sollten deshalb fortan den teureren Tarif „Gasag Vario“ bezahlen.

Zum 1. Oktober hatte die Gasag ihre Gaspreise um durchschnittlich zehn Prozent angehoben. Daraufhin hatte sich wie in ganz Deutschland eine Welle der Entrüstung erhoben. Auf Anraten der Verbraucherzentrale zahlten zahlreiche Kunden nur noch unter Vorbehalt. Das heißt, die Gasag erhielt weiterhin den von ihr geforderten Preis. Falls jedoch ein Gericht die Preiserhöhung später für unbillig erklären sollte, hätten diese Kunden die zu viel bezahlten Beträge zurückfordern können.

Diese Zahlungen unter Vorbehalt waren der Gasag aber offenbar zu kompliziert. „Die Einzugsermächtigung dient gerade der Vereinfachung des Zahlungsverkehrs“, hieß es in einem Schreiben der Gasag an betroffene Kunden. „Das von Ihnen vorgeschlagene Verfahren müssen wir deshalb zurückweisen und somit die gesamte Einzugsermächtigung als hinfällig betrachten.“ Falls man hingegen weiter den Tarif „Gasag Aktiv“ wünsche, sei die Erteilung einer neuen Einzugsermächtigung zwingend nötig.

Verbraucherschützer lassen diese Argumentation nicht gelten. „Die Kündigung des Tarifs Gasag Aktiv ist eine einseitige Vertragsänderung“, sagte Bernd Ruschinzik von der Verbraucherzentrale Berlin. Das Vorgehen der Gasag sei eine rechtsmissbräuchliche Aktion. „Das könnte brenzlig werden für die Gasag.“

Bisher hätten sich bei der Verbraucherzentrale „nicht unerheblich viele“ Kunden wegen dieses Problems gemeldet. Ruschinzik rät den Verbrauchern, trotz ihres Protests gegen die Preiserhöhung weiter auf den Tarif „Gasag Aktiv“ zu bestehen. Ein entsprechendes Musterschreiben, das die Kunden dem Unternehmen schicken können, hat die Verbraucherzentrale im Internet veröffentlicht.

Darauf reagiert nun auch die Gasag. Das Schreiben an die Kunden sei „bedauerlich“, sagte Unternehmenssprecher Klaus Haschker dieser Zeitung. Der Fehler werde in einem weiteren Brief im Lauf dieser Woche korrigiert. „Wer nur unter Vorbehalt zahlen möchte, kann das tun“, sagte Haschker. Auch könnten die Kunden die Höhe ihrer Einzugsermächtigung selbst festlegen – „auch wenn wir uns das natürlich nicht wünschen“. Auch protestierende Kunden könnten daher im Tarif Gasag Aktiv bleiben. „Nur wer seine Einzugsermächtigung von sich aus kündigt, kann Gasag Aktiv nicht mehr beziehen“, erklärte Haschker.

Am vergangenen Freitag hatten 42 Gaskunden mit Hilfe der Verbraucherzentrale eine Sammelklage gegen die Gasag beim Landgericht Berlin eingereicht. Mit dem Verfahren möchten die Kläger erreichen, dass die Preiserhöhung vom Oktober für unbillig erkärt wird.

Unterdessen hat das Landgericht Hamburg in einem ähnlichen Fall gegen den Versorger Eon-Hanse den nächsten Gerichtstermin wegen der Kompliziertheit der Materie vom 8. Dezember auf Mitte Januar 2006 verschoben.

www.verbraucherzentrale-berlin.de

www.gasag.de

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