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Wirtschaft: Gasfirmen müssen Kalkulation offenlegen

Bundesgerichtshof stärkt Rechte der Netzagentur. Der Druck auf die Unternehmen und die Preise steigt

Berlin - Auf die Gasversorger in Deutschland kommen härtere Zeiten zu. Die Kalkulation der Gebühren, die sie für die Durchleitung von Gas durch ihre Gasnetze verlangen, müssen sie gegenüber der Bundesnetzagentur offenlegen. Mit diesem Urteil stärkte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am Dienstag die Stellung des Regulierers. Außerdem wird so eine breitere Grundlage für die von der Regierung vorangetriebene Anreizregulierung geschaffen, wodurch die Effizienz der Netzbetreiber gesteigert und auch die Kosten für die Verbraucher gedämpft werden sollen. Ähnliche Pläne gibt es auch für die Unternehmen, die Stromnetze betreiben.

Geklagt hatten drei Betreiber von Gasfernleitungen. Sie widersetzten sich dem Verlangen der Bundesnetzagentur vom Dezember 2005, detaillierte Angaben zur Netzstruktur und zu den Kosten zu machen. Die Behörde brauchte die Daten, um für die Bundesregierung einen Bericht zur Vorbereitung der Anreizregulierung zu schreiben. Bei der verschärften Regulierung sollen sich die bundesweit 750 Netzbetreiber künftig an den kostengünstigen Wettbewerbern orientieren müssen. Höhere Gebühren können dann nur noch in einem bestimmten, von der Politik festgelegten Rahmen verlangt werden. Außerdem werden die Unternehmen zu einer regelmäßigen Verbesserung ihrer Effizienz verpflichtet. Die Netzkosten machen bis zu 40 Prozent vom Endpreis aus.

Die großen Betreiber lieferten zwar die Daten für die Untersuchung, argumentierten aber, dass sie untereinander im Wettbewerb stünden – und somit nicht der Regulierung unterliegen. Außerdem seien die verlangten Daten Geschäftsgeheimnisse. Die Einwände ließ der BGH nicht gelten. Schließlich mache die Netzagentur die Informationen nicht publik.

Auf Kritik der Richter stieß nur die Informationspolitik der Netzagentur. Die Behörde hatte nur im Amtsblatt ihre Aufforderung veröffentlicht, die Unternehmen jedoch nicht direkt informiert. Der Mangel sei aber behoben worden, weil die Netzagentur wusste, dass die betroffenen Unternehmen mit Sicherheit das Amtsblatt der Behörde erhalten hatten.

Regionale Versorger wie die Berliner Gasag sind von dem Urteil nicht betroffen. „Wir sind schon gegenüber der Netzagentur transparent“, sagte ein Gasag-Sprecher dem Tagesspiegel.

Die ehemaligen Monopolisten müssen sich bereits von der Bundesnetzagentur die verlangten Netzgebühren genehmigen lassen. In den vergangenen Monaten setzte der Regulierer bereits deutliche Abschläge durch, die auch den Verbrauchern zugute kamen.

Das aktuelle BGH-Urteil sei ebenfalls positiv für die Konsumenten, sagte Holger Krawinkel, Energieexperte beim Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv), der Nachrichtenagentur AP. „Die Entscheidung wird ganz erhebliche Unterschiede bei der Effizienz bei den Versorgern offenlegen“, sagte er. Das Urteil werde „für eine ordentliche Diskussion“ sorgen. Die Arbeit der Bundesnetzagentur werde künftig erheblich einfacher werden.

Angesichts des wachsenden Drucks auf die Energiebranche schloss sich eine Reihe von Verbänden am Dienstag zusammen. Der neue Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) wird 1800 Unternehmen repräsentieren und seine Arbeit noch in diesem Jahr aufnehmen, wurde mitgeteilt. In dem BDEW gehen die Verbände der Elektrizitätswirtschaft (VDEW), der Wasser- und Gasversorger (BGW), der Netzbetreiber (VDN) und der regionalen Versorger (VRE) auf. „Die Gründung des BDEW spiegelt die Veränderungen der Branchen und des energiewirtschaftlichen Rahmens wider“, sagten VDEW-Präsident Werner Brinker und BGW-Präsident Michael Feist. Bis Mitte 2008 werden beide zusammen den neuen Verband leiten. Bernd Hops

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