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Gaspreis: BGH stärkt Rechte von Gas-Sonderkunden bei Preiserhöhung

Der Bundesgerichtshof hat Gaspreiserhöhungen des Oldenburger Energieversorgers EWE für klagende Sondervertragskunden teilweise für unwirksam erklärt. Das Urteil betrifft Preiserhöhungen seit April 2007.

Die Entscheidung habe insofern bundesweit verbraucherschützende Wirkung, als der Kunde die einseitige Preisänderung des Gasversorgers angreifen könne, wenn eine Preisanpassungsklausel unwirksam sei, sagte ein BGH-Sprecher. Gasversorger müssten jetzt ihre Preisanpassungsklauseln daraufhin überprüfen, ob sie die gesetzliche Gasbezugsverordnung eins zu eins umsetzen. "Was sie nicht dürfen, ist: Abweichungen zu Lasten der Kunden einseitig vornehmen."

Verbraucherschützer reagierten dennoch enttäuscht: Damit habe der BGH die Forderung nach Transparenz und Klarheit im Gassegment überwiegend aufgegeben, sagte der Energieexperte des Bundesverbandes Verbraucherzentrale, Thorsten Kasper.

Ein EWE-Sprecher kündigte nach dem Urteil an, die BGH-Vorgaben umzusetzen und die umstrittene Klausel zu ändern. Ob die Kunden Geld zurückbekommen, ließ er offen. Das Unternehmen sei vom BGH nicht zu einer Rückzahlung verpflichtet worden.

Die Sache wurde an das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg zurückverwiesen, das unter anderem noch Feststellungen zur Billigkeit der vor dem 1. April 2007 vorgenommenen Preiserhöhungen treffen soll. Soweit das OLG die Unwirksamkeit der danach erfolgten Preiserhöhungen festgestellt hat, ist das Berufungsurteil rechtskräftig. (dpa/AFP)

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