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GEBÄUDEREINIGER: Bessere Kontrollen

Der Mindestlohn für die rund 850 000 Beschäftigten der Gebäudereinigerbranche wurde Mitte des Jahres durch die Ausweitung des Entsendegesetzes eingeführt. Seitdem gilt ein Mindestlohn für die unterste Lohngruppe von 6,36 Euro im Osten und 7,87 Euro im Westen.

Der Mindestlohn für die rund 850 000 Beschäftigten der Gebäudereinigerbranche wurde Mitte des Jahres durch die Ausweitung des Entsendegesetzes eingeführt. Seitdem gilt ein Mindestlohn für die unterste Lohngruppe von 6,36 Euro im Osten und 7,87 Euro im Westen. Arbeitgeber und Gewerkschaften hatten sich gemeinsam für die Einführung des Mindestentgelts eingesetzt, um den in der Branche verbreiteten Niedrigstlöhnen entgegenzuwirken. Viele Firmen unterliefen den Tariflohn, obwohl der entsprechende Tarifvertrag vom Bundesarbeitsministerium für allgemeinverbindlich erklärt wurde. Mit der Aufnahme ins Entsendegesetz soll es nun bessere Kontrollmöglichkeiten für die Branche geben. ysh

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