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GELD FÜR DIE WEITERBILDUNG: Prämien, Darlehen, Zuschüsse

Wer sich als Freiberufler oder Selbstständiger weiterbilden möchte, kann die Bildungsprämie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) in Anspruch nehmen. Die Voraussetzung für die Förderung ist, dass das zu versteuernde Einkommen unter 25 600 Euro, beziehungsweise unter 51 200 Euro bei gemeinsamer Veranlagung liegt.

Wer sich als Freiberufler oder Selbstständiger weiterbilden möchte, kann die Bildungsprämie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) in Anspruch nehmen.

Die Voraussetzung für die Förderung ist, dass das zu versteuernde Einkommen unter 25 600 Euro, beziehungsweise unter 51 200 Euro bei gemeinsamer Veranlagung liegt. Der Prämiengutschein kann für eine berufliche Weiterbildung, das Nachholen eines Schulabschlusses, für Prüfungen oder Zertifikate eingesetzt werden.

Der Zuschuss beträgt maximal 500 Euro, die Selbstbeteiligung an den Weiterbildungskosten mindestens 50 Prozent. Informationen zu dem Verfahren findet man im Internet unter www.bildungspraemie.info.

Auch eine Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz durch das sogenannte „Meister-BAföG“ ist für Selbständige möglich. Es handelt sich dabei um eine Mischung aus Zuschuss und Darlehen. Förderkonditionen und -voraussetzungen finden sich im Netz unter der Adresse www.meister-bafoeg.info.

Der Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder der Brandenburger Bildungsscheck gelten nicht für Selbständige und Freiberufler. juj

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