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Wirtschaft: Geld für Verspätung

Bundesratsinitiative von NRW will Entschädigung auch bei verspäteten Bussen und Straßenbahnen

Berlin - Nordrhein-Westfalen hat am Mittwoch eine Gesetzesinitiative gestartet, um die Rechte von Fahrgästen im öffentlichen Nah- und Fernverkehr zu stärken. Entschädigungen bei Verspätungen sollten sowohl für Züge der Deutschen Bahn als auch bei Bussen und Straßenbahnen rechtlich geregelt werden, sagte NRW-Verkehrsminister Axel Horstmann dem Tagesspiegel. Er gehe davon aus, dass die Bahn dann auch im Fernverkehr eine höhere Entschädigung zahlen müsse als bisher. „Die jetzige Kulanzregelung ist nicht ausreichend“, sagte Horstmann.

Eine Reihe von Bundesländern begrüßte die Initiative aus NRW – darunter Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Bayern, Sachsen-Anhalt und das Saarland. Die Bahn verteidigte die geltende Regelung im Fernverkehr als angemessen. Und im Nahverkehr zahle das Unternehmen bereits bei Verspätungen Strafen an die Länder. Bei einer zusätzlichen Entschädigung für die Kunden würde die Bahn doppelt bestraft. Auch das Bundesverbraucherministerium zeigte sich zurückhaltend. Man wolle zwar stärkere Kundenrechte, aber das sei mit der Kundencharta der Bahn, die seit Oktober gilt, in dem Bereich „längst umgesetzt“.

Bisher gibt es keinen Rechtsanspruch bei Verspätungen im Bahnverkehr. Zurück geht diese Regelung auf die Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO), die in ihren Grundzügen aus dem Jahr 1870 stammt und auch für Bus- und Straßenbahnbetriebe gilt. Zwar hat die Bahn in ihrer Kundencharta Entschädigungen bei Verspätungen von Fernverkehrszügen festgeschrieben – nach mindestens einer Stunde 20 Prozent des Fahrpreises – und so einklagbar gemacht, doch ist die Basis dafür Freiwilligkeit. Ähnliches gilt für kommunale Verkehrsbetriebe.

Die EVO sollte geändert werden, forderte NRW-Verkehrsminister Horstmann. Ab 20 Minuten Verspätung sollte der Kunde bei Bus und Regionalbahn die Taxi-Fahrt zum Ziel ersetzt erhalten oder kostenlos wieder zurückfahren dürfen. Im Fernverkehr der Bahn und ihrer Konkurrenten sollte die Entschädigung dem Haftungssystem des Bürgerlichen Gesetzbuchs unterstellt werden. „Die 20 Prozent der Kundencharta sind willkürlich. Damit käme die Bahn vor keinem Gericht durch“, sagte Horstmann. 50 Prozent seien eher angemessen.

Auch bei einer weiteren Frage üben die Bundesländer zurzeit Druck auf die Bahn aus. Die beantragte Fahrpreiserhöhung im Nahverkehr sei von mehreren Ländern abgelehnt worden, teilte das Regierungspräsidium Darmstadt mit. Jetzt muss Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe entscheiden, ob zum Fahrplanwechsel im Dezember Nahverkehrstickets der Bahn im Schnitt 3,6 Prozent teurer werden dürfen.

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