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Wirtschaft: Geld gibt es nur bei Überbuchung

Fluglinien entschädigen nicht bei technischen Defekten

Entschädigungen für den Ausfall der Klimaanlage, wie jetzt bei der Bahn beschlossen, gibt es bei Fluglinien nicht. Eine Maschine mit defektem Klimasystem darf erst gar nicht abheben, weil dann ein Druckabfall droht, versichern die Fluggesellschaften. Das Flugzeug muss ausgetauscht werden.

Für den dabei entstehenden Zeitverlust gibt es keine Entschädigung. „Werden wegen eines technischen Defektes Termine verpasst, tut uns das leid, aber eine Kompensation dafür ist nicht möglich“, sagt ein LufthansaSprecher. Ein Essen, eine notwendige Übernachtung oder eine Taxifahrt werde in begründeten Fällen jedoch bezahlt. Anders sieht es aus, wenn Passagiere nach einer Überbuchungen ihre Maschine verpassen. Das ist keine höhere Gewalt und liegt in der Verantwortung der Fluggesellschaften. Auch die EU hat dieses Problem erkannt und die Rechte von Fluggästen gestärkt. Wohl schon ab 2004 können Reisende eine Entschädigung von bis zu 600 Euro sowie Essen und Übernachtung verlangen, wenn er wegen einer überbuchten Maschine auf ein späteres Flugzeug warten muss. British Airways will ihre Passagiere nun auch für einen Streik Mitte Juli entschädigen. Dafür, dass sie bis zu vier Tage in London festsaßen, erhalten die Kunden Fluggutscheine. tas

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