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Wirtschaft: Geld zurück bei Reise-Pannen

Mit den Ferien beginnt im Juli für die Berliner und Brandenburger auch wieder die Hauptreisezeit.In den übrigen Bundesländern ist der Juli ebenfalls zumindest teilweise schulfrei.

Mit den Ferien beginnt im Juli für die Berliner und Brandenburger auch wieder die Hauptreisezeit.In den übrigen Bundesländern ist der Juli ebenfalls zumindest teilweise schulfrei.Es kann deshalb niemand erwarten, in der Ferne mit der Familie oder Freunden allein zu sein.Mit vollen Stränden müssen Urlauber daher leben.Auch kleinere organisatorische Mängel sind für die Gerichte in aller Regel kein Grund, den Reisepreis zu mindern.So ist eine halbe Stunde Wartezeit im Hotelrestaurant nach Ansicht des Landgerichts Frankfurt am Main (Az: 2/24 S 36/86) noch akzeptabel.Auch 45 Minuten Verspätung bei einem Bustransfer sind hinzunehmen, urteilte das Hamburger Landgericht (Az: 302 S 112/96).Selbst ein für zwei Stunden wöchentlich gebuchter Tennisplatz heißt nicht, daß man sich die Zeit frei aussuchen darf.Auch Spielzeiten vor dem Frühstück müssen akzeptiert werden, entschied das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt (Az: 7 C 3927/95).

Weicht der Urlaub allerdings insgesamt vom gebuchten Standard ab, endet die Nachsicht der Richter.So hat der Verbraucher zum Beispiel bei der Unterkunft einen Anspruch auf die von ihm gewählte Ausstattung.Wer ein Einzelzimmer mit eigenem Bad gebucht hat, muß sich also nicht mit einer Dusche im Flur abspeisen lassen.Auch ein fehlender Swimmingpool oder der Ausfall von zugesagten Besichtigungstouren sind eindeutige Minderungsgründe.Für die häufigsten Reisemängel hat die Rechtsprechung die "Frankfurter Tabelle" entwickelt.Hier sind auch die durchschnittlichen Preisnachlässe bei Lärm, Verspätung oder ungenießbarem Essen aufgelistet.Die Tabelle ist in der aktuellen Ausgabe der von der Stiftung Warentest herausgegebenen Zeitschrift "Finanztest" abgedruckt und kann auch über den Fax-Service der Stiftung Warentest (01905 / 100108-669) für 1,21 DM pro Minute abgerufen werden.

Mindestens genauso wichtig wie die Höhe des Preisnachlasses sind bei jeder Reklamation die juristischen Formalien.So müssen Mängel unbedingt schon am Urlaubsort bei der Reiseleitung geltend gemacht werden.Ändert sich trotzdem nichts, sollte sich der Kunde die Mängel von der Reiseleitung bestätigen lassen.Sind die Mitarbeiter des Veranstalters dazu nicht bereit, ist es wichtig, Beweise zu sammeln.Dazu zählen zum Beispiel Foto- oder Videoaufnahmen, aber auch die Anschriften von Mitreisenden.Wieder daheim angekommen, müssen Urlauber dann innerhalb von vier Wochen den Veranstalter anschreiben.Reagiert dieser nicht, verjährt der Anspruch in einem halben Jahr.Vor dem Gang zum Gericht sollte man sich aber an die Rechtsberatung einer Verbraucherzentrale wenden.

Dies ist auch ratsam, wenn die juristischen Probleme schon vorher beginnen.Wer vom Veranstalter nämlich bereits vor der Abreise von drohenden Urlaubsmängeln erfährt, muß entscheiden, ob er kündigt und zu Hause bleibt oder mitfährt und sich Minderungsansprüche vorbehält.Dies gilt auch, wenn der Flug in den Urlaub mit erheblicher Verspätung beginnt.Wann eine Kündigung gerechtfertigt ist, wird von den Gerichten aber sehr unterschiedlich beurteilt.So können Urlauber nach Meinung des Landgerichts Frankfurt am Main (Az: 2-24 S 347/95) bei einer sechstägigen Reise kündigen, wenn sich der Abflugtermin um 15 Stunden verschiebt.Das Amtsgericht Homburg (Az: 2 C 2507/95-20) sah in einer Verspätung von 16 Stunden hingegen keine Berechtigung, eine Reise zu stornieren.Die beiden Fälle verdeutlichen das Risiko für den Urlauber.Denn wer ohne ausreichenden Grund eine Reise nicht antritt, muß sie trotzdem bezahlen.Grundsätzlich gilt aber: Je erheblicher der Reisemangel, desto wahrscheinlicher ist eine Kündigung berechtigt.

Ist dies der Fall, kann der Kunde den Reisepreis zurückfordern und Schadensersatz für die entgangene Urlaubsfreude geltend machen.Die Höhe des Schadensersatzes bemißt sich nach dem Einkommen des verhinderten Urlaubers und liegt zwischen 50 DM und 130 DM am Tag.Wer viel verdient, hat so zumindest einen anständigen finanziellen Ausgleich.

KAI NITSCHKE

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