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Wirtschaft: Geld-zurück-Garantie für Bahnfahrer

Bei Verspätungen will die Deutsche Bahn ihre Kunden in Zukunft entschädigen – allerdings nur im Fernverkehr

Berlin (brö/hop). Die Deutsche Bahn will in Zukunft ihren Kunden Entschädigungen zahlen, wenn sich ein Fernverkehrszug deutlich verspätet oder ausfällt. Kommt ein Reisender mehr als eine Stunde zu spät an sein Ziel, bekommt er ab dem 1. Oktober 20 Prozent des Fahrpreises zurückgezahlt. Diese Regelung solle rechtsverbindlich sein, sagte Bahnchef Hartmut Mehdorn am Dienstag in Berlin. Politiker kritisierten dies als unzureichend.

Das Vorhaben ist Teil der so genannten „Kundencharta Fernverkehr“, auf die sich die Bahn sowie Verbraucherministerin Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen) und Verkehrsminister Manfred Stolpe (SPD) geeinigt hatten. Bislang basierte die Entschädigung von Fahrgästen im Zugverkehr nur auf Kulanz. Ursprünglich hatte die Regierung eine gesetzliche Regelung treffen wollen, war davon auf Druck der Bahn aber abgerückt.

Die Entschädigungen sollen ab Oktober für alle Kunden im Fernverkehr gelten. Dem neuen Plan zufolge bekommen sie bei Verspätungen über 60 Minuten 20 Prozent des Fahrscheins erstattet, mindestens aber fünf Euro. Dabei geht es nicht um die Verspätung eines einzelnen Zuges, sondern um die so genannte Reisekette – es zählt die kumulierte Verspätung am Zielbahnhof. Bei Verspätungen unter einer Stunde gilt laut Bahn wie bisher, dass der Kunde „im Einzelfall und auf Kulanzbasis“ Ticket-Gutscheine bekommt.

Gezahlt wird auch in Zukunft nicht in bar, sondern in Form eines ein Jahr lang gültigen Gutscheins. Kann ein Kunde seine Fahrt nicht bis 24 Uhr des entsprechenden Tages fortsetzen, übernimmt die Bahn die Kosten für eine Übernachtung oder – sofern „preisgünstig und zumutbar“ – die Kosten für ein Taxi. Maximal sollen dafür 80 Euro gezahlt werden. Bislang galt ein Uhr nachts als Zeitgrenze.

Die neue Regel soll in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (siehe Lexikon Seite 16) der Bahn aufgenommen und so vor Gericht einklagbar werden. Bislang war die Bahn nicht verpflichtet, Entschädigungen zu zahlen. Allerdings will sie das in Zukunft auch nur tun, wenn sie selbst Ursache der Verspätung ist – wenn also die Technik streikt oder ein Lokführer verschläft. Höhere Gewalt – Verspätungen durch Stürme, Eisregen, Bombendrohungen oder Selbstmörder auf den Schienen – werde auch weiterhin nicht abgedeckt. Nach den Worten Mehdorns ist bei 35 bis 40 Prozent aller Verspätungen höhere Gewalt die Ursache. Außerdem gelten die Regelungen für den Nahverkehr nicht.

Sollte es Streit zwischen Bahn und ihren Kunden geben, können beide eine neue Schlichtungsstelle Mobilität anrufen, die für alle Verkehrsträger gilt. Diese Einrichtung will Künast noch 2004 ins Leben rufen.

Künast, Stolpe und Mehdorn begrüßten den Bahn-Plan als „aktiven Verbraucherschutz“. Ein Gesetz hätte erst viel später in Kraft treten können, beteuerten die Minister.

Mehdorn sagte, Kulanz sei gut. „Aber die Lösung ist, dass wir an der Pünktlichkeit arbeiten.“ Die von ihm gestartete Pünktlichkeits-Offensive zeigt derweil offenbar Erfolg. „Unsere Züge sind im Januar deutlich pünktlicher gefahren als noch im November“, sagte Karl-Friedrich Rausch, im Konzern Vorstand für Personenverkehr, dem Tagesspiegel. Die Pünktlichkeitsquote betrage nun „auf jeden Fall über 90 Prozent“. Mehdorn will im zweiten Halbjahr 2004 erreichen, dass im Schnitt 95 Prozent aller Züge ihr Ziel spätestens fünf Minuten nach der geplanten Zeit erreichen.

Die EU-Kommission erklärte, eine gesetzliche Regelung werde mit dem Plan der Bahn nicht obsolet. „Wir streben weiterhin eine gemeinsame Regelung der Fahrgastrechte bei Bahnunternehmen in Europa an“, sagte eine Sprecherin. Es gebe Gespräche mit den europäischen Eisenbahnen, eine Verabschiedung sei aber noch nicht absehbar.

Kritik an den neuen Kundenrechten kam von der Opposition. Gudrun Kopp, verbraucherpolitische Sprecherin der FDP, sagte, die neue Charta sei nichts anderes als die „Fortschreibung der jetzigen Kulanzregelung“. Die FDP fordere weiterhin eine Regelung über das Bürgerliche Gesetzbuch. Ursula Heinen, Verbraucherschutzbeauftragte der Unionsfraktion, nannte die Regeln „enttäuschend“. Sie sagte dem Tagesspiegel: „Ich habe nicht den Eindruck, dass die Fahrgäste dadurch besser gestellt werden.“

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