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Wirtschaft: Geldquellen der Terroristen: Bankgeheimnis unter Druck

Nicht erst die Terroranschläge in den USA und die mögliche Finanzierung über ganz normale Bankkonten hat die Diskussion über das Bankgeheimnis entfacht. Steuerhinterziehung und vor allem Geldwäsche haben das Thema schon seit längerem auf die Tagesordnung gebracht.

Nicht erst die Terroranschläge in den USA und die mögliche Finanzierung über ganz normale Bankkonten hat die Diskussion über das Bankgeheimnis entfacht. Steuerhinterziehung und vor allem Geldwäsche haben das Thema schon seit längerem auf die Tagesordnung gebracht. Das alles bringt das Bankgeheimnis unter Druck. In Europa freilich gibt es nach wie vor noch erhebliche Unterschiede.

In Deutschland ist das Bankgeheimnis faktisch eine privatrechtliche Vereinbarung zwischen Kunde und Bank. Gesetzeskraft hat das Bankgeheimnis nicht. Der Bank wird damit untersagt, Daten über Konten, Depots oder Kredite weiterzugeben. Auch in Zivilprozessen hat die Bank ein Zeugnisverweigerungsrecht. Gibt die Bank trotzdem Daten weiter, kann der Kunde Schadenersatzansprüche geltend machen. Anders sieht es aus, wenn der Verdacht auf Steuerhinterziehung oder eine Straftat wie etwa Geldwäsche oder möglicherweise die Finanzierung krimineller Taten besteht. Dann können Ermittler und Staatsanwälte auf die Bank-Daten der Kunden zurückgreifen.

Die in den letzten Tagen diskutierte Rasterfahndung auch bei Banken ist allerdings, so heißt es beim Bundesverband deutscher Banken, nicht möglich. Dazu müsse zumindest ein Anfangsverdacht bestehen. In Sachen Geldwäsche müssen die Banken in Deutschland die Strafbehörden ohnehin aktiv unterstützen: Wenn ein Kunde 30 000 Mark und mehr einzahlt, muss die Bank die Identität des Kunden überprüfen. Zudem muss sie verdächtige Kontenbewegungen melden.

Anders sieht es in der Schweiz aus. Dort hat das Bankgeheimnis seit 1934 Gesetzeskraft. Wer gegen das Bankgeheimnis verstößt, muss mit einer Gefängnisstrafe von bis zu sechs Monaten oder mit einer Geldbuße von bis zu 50 000 Franken rechnen. Allerdings gilt auch in der Schweiz das Bankgeheimnis nicht als absolut: Bei Verdacht auf Geldwäsche, Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation, bei Steuerbetrug oder anderen Straftaten müssen die Banken Informationen an die Behörden weitergeben. Nicht aufgehoben wird das Bankgeheimnis allerdings bei Verdacht auf Steuerhinterziehung. Da gilt in der Schweiz der Grundsatz der Selbstanzeige. Auskünfte an den deutschen Fiskus werden deshalb nicht erteilt. Seit Anfang des Jahres müssen Banken allerdings Meldung über Konten von US-Bürgern erstatten. "Die Schweiz ist kein Fluchtland für Terrormillionen", sagte Urs Roth, Chef der schweizerischen Bankiervereinigung in dieser Woche. Bereits vor einem Jahr habe man die Bank-Konten auf mögliche Verbindungen zu Bin Laden überprüft.

In Österreich ist das Bankgeheimnis sogar in der Verfassung verankert. Verstöße werden mit Geldstrafe oder Freiheitsentzug geahndet. Allerdings dürfen seit Jahresanfang keine anonymen Sparbücher mehr eröffnet werden. Sonst wäre Österreich auf der internationalen Liste für Geldwäsche gelandet. Für bestehende anonyme Konten gilt eine Übergangsfrist bis Mitte 2002. Danach darf kein Geld mehr anonym ausgezahlt werden, anonyme Einzahlungen sind schon jetzt nicht mehr möglich. Andererseits ist das Bankgeheimnis aber auch erweitert worden. Nur ein Verdacht auf strafbare Handlungen hebt das Bankgeheimnis noch nicht auf, die Ermittler brauchen einen richterlichen Beschluss.

Nach heftiger Kritik aus dem Ausland - "ein ideales Geldwäscheparadies" - und nachdem das Fürstentum auf der schwarzen Liste der "Financial Action Task Force" der OECD gelandet ist, will die Regierung in Liechtenstein zwar mit Gesetzen gegen die Geldwäsche vorgehen. Am strikten Bankgeheimnis soll aber nicht gerüttelt werden. Verstöße werden schwer bestraft.

Luxemburg steht wegen seines Bankgeheimnisses vor allem aus deutscher Sicht seit Jahren in der Kritik. Auch dort hat es Verfassungscharakter. Nicht einmal die Anleger selbst können die Banken von ihrer Verschwiegenheitspflicht entbinden. Ermittler aus Deutschland haben trotzdem bereits etliche Fälle von Steuerhinterziehung aufgedeckt. Seit Jahresanfang müssen die Behörden das Bankgeheimnis für US-Bürger lüften und der US-Steuerbehörde Kontrollmitteilungen schicken. Bis mindestens 2010 will Luxemburg das Bankgeheimnis garantieren. Beim Kampf gegen Geldwäsche und andere Straftaten reiht es sich allerdings auch in die internationale Gemeinschaft ein. Auch hier gilt das Bankgeheimnis nicht.

ro

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