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Wirtschaft: Gericht begrenzt Anlegerschutz

BGH urteilt in Sachen Schrottimmobilien

Düsseldorf - Anlegern geschlossener Immobilienfonds, die ihre Beteiligungen durch Kredite finanziert haben, wird es künftig schwerer fallen, sich von ihren Darlehensverpflichtungen zu lösen. Das ist die Folge weiterer Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Dienstag zu so genannten Schrottimmobilien. Von den Urteilen sind nach Einschätzung von Experten bis zu 100 000 Anleger betroffen.

Anfang der 90er Jahre wurden vielen Bürgern vor allem in den neuen Bundesländern fremdvermietete Eigentumswohnungen zum Steuernsparen angeboten. Die betroffenen Anleger beteiligten sich an geschlossenen Immobilienfonds, die die steuermindernden Anfangsverluste durch die Kreditfinanzierung der Anteile hochtrieben. Später reichten die Ausschüttungen aus den Mieteinnahmen der oft überteuerten Immobilien (daher: Schrottimmobilien) häufig nicht mehr aus, um die Kredite zu bedienen. Die häufig mit übertriebenen Versprechungen angelockten und nun hoch verschuldeten Anleger gerieten in Not.

Die aktuellen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs sind nach Ansicht von Verbraucherzentrale Bundesverband und Anlegeranwälten überwiegend zum Nachteil der Anleger: Schließt der Anleger – ein in der Praxis häufiger Fall – das gesamte Geschäft über einen Treuhänder ab, kann er sich normalerweise selbst dann nicht von seinen Schulden lösen, wenn ein Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz vorliegt. Bisher konnten sich Verbraucher teilweise von solchen Verträgen lösen, weil die Treuhänder in der Regel keine Rechtsanwälte sind und eine Vollmacht deshalb gegen das Rechtsberatungsgesetz verstößt. Nach der neuen Rechtsprechung ist den Anlegern diese Möglichkeit zumindest dann genommen, wenn sich die Vollmacht gezielt auf Darlehen und Fondsbeteiligung bezieht. Die Rechtslage habe sich damit für die Verbraucher „deutlich verschlechtert“, sagte Gerd Nobbe, Vorsitzender des XI. Zivilsenats, bei der Urteilsverkündung. (Az: XI ZR 193/04, 29/05, 106/05 u. 219/04 vom 25. April 2006) rrl (HB)/dpa

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