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Wirtschaft: Gericht bestätigt Position der Alteigentümer

BERLIN / MAGDEBURG .Im Streit um ehemals volkseigene Agrarflächen in Ostdeutschland haben Alteigentümer nach eigener Aussage jetzt Rückendeckung vom Verwaltungsgericht Magdeburg erhalten.

BERLIN / MAGDEBURG .Im Streit um ehemals volkseigene Agrarflächen in Ostdeutschland haben Alteigentümer nach eigener Aussage jetzt Rückendeckung vom Verwaltungsgericht Magdeburg erhalten.Wie die Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen mitteilte, bestätigte das Gericht einen Verkaufsstopp durch die EU.Das Gericht sehe in der Bevorzugung eines Nichtberechtigten beim verbilligten Verkauf nach dem Flächenerwerbsprogramm eine gegen Europarecht verstoßende Subventionierung.Bestätigt werde die von der Bundesregierung ignorierte Auffassung der Alteigentümer, daß ein Verkaufsstopp auch für Waldflächen bestehe.In dem Streit geht es um enteignetes Bodenreformland zwischen 1945 und 1949.Das Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz und das Flächenerwerbsprogramm ermöglichen einen verbilligten Erwerb der Agrar- und Waldflächen.

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