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Wirtschaft: Gericht blockiert weiter die Fusion von Eon und Ruhrgas OLG wird erst Ende Oktober Entscheidung treffen

Berlin (fo). Die Fusion der beiden Konzerne Eon und Ruhrgas zu Europas größtem Energieversorger bleibt vorerst ausgesetzt.

Berlin (fo). Die Fusion der beiden Konzerne Eon und Ruhrgas zu Europas größtem Energieversorger bleibt vorerst ausgesetzt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) wird über eine Aufhebung seiner einstweiligen Anordnung gegen den Zusammenschluss nicht vor Ende Oktober entscheiden. Das Bundeswirtschaftsministerium hatte nach Bestätigung seiner Ministererlaubnis – allerdings mit verschärften Auflagen für die beteiligten Unternehmen – am 19. September die Aufhebung des Fusionsstopps beantragt. Nach Angaben eines Sprechers des OLG haben die klagenden Wettbewerber jetzt bis zum 11. Oktober Zeit, erneut Stellung zu beziehen. Erst danach werde das Gericht entscheiden, ob dem Antrag des Ministeriums stattgegeben werde.

Damit haben sich Hoffnungen auf ein schnelles Ende der juristischen Hängepartie zerschlagen. Das Ministerium hatte eine Entscheidung des OLG innerhalb von zwei Wochen erwartet. Doch selbst wenn die einstweilige Verfügung des Gerichts von Ende Juli aufgehoben würde, stünde noch die inhaltliche Prüfung der sieben Beschwerden von konkurrierenden Unternehmen an. Das OLG selbst hatte einen neuen Verhandlungstermin in dieser Sache frühestens für Ende November anvisiert. Den Zeitplan des Zusammenschlusses völlig durcheinander werfen könnte eine weitere Entscheidung des Gerichts, die für diesen Mittwoch (2. Oktober) erwartet wird. Die Umweltorganisation Greenpeace hatte ebenfalls Beschwerde gegen die Ministererlaubnis eingelegt, weil ihre Einwände nicht gehört worden seien. Sollte das OLG diese Beschwerde zulassen, müsste das Ministerium eventuell erneut eine Anhörung vornehmen.

Eon-Chef Ulrich Hartmann hatte zwar betont, dass er nicht unter Zeitdruck stehe. Ruhrgas-Chef Burckhard Bergmann wies jedoch bei verschiedenen Gelegenheiten darauf hin, dass jede Verzögerung die Ruhrgas bei ihren Expansionsplänen zurückwerfe.

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